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Beschluss der Vertreterversammlung vom 03.03.2004 zur Änderung des HVM der Kassenärztlichen Vereinigung Nordbaden

Beschluss der Vertreterversammlung vom 03.03.2004 zur Änderung des HVM der Kassenärztlichen Vereinigung Nordbaden

Änderung des § 7 c) gg) Nr. 21. und 2. Absatz HVM der KV NB wie folgt: „Die Höchstpunktwerte für die Verteilungskontingente in den hausärztlichen Vergütungsanteilen ergeben sich aus den Durchschnittspunktwerten der Vergütungsanteile plus 40 %, die Mindestpunktwerte aus den Durchschnittspunktwerten minus 20 %. Die Höchstpunktwerte für die Verteilungskontingente in den fachärztlichen Vergütungsanteilen (einschließlich Psychotherapeuten-Vergütungsanteile) ergeben sich aus den  Durchschnittspunktwerten der Vergütungsanteile plus 40 %, bei nicht-budgetierten Arztgruppen mit Leistungsbereichen plus 25 %; die Mindestpunktwerte ergeben sich aus den Durchschnittswerten der Vergütungsanteile und Leistungsbereichen minus 20 %, bei nicht-budgetierten Arztgruppen minus 15 % (gültig ab 1/04).“ 

Zur Veröffentlichung ausgefertigt 
Karlsruhe, den 04.03.2004 

Dr. med. Uwe Kempgens
Vorsitzender der Vertreterversammlung

Dr. med. Wolfgang Herz
Vorsitzender

Quelle: Bekanntmachungen, Ärzteblatt Baden-Württemberg 4/2004

Stand: 01.05.2004

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