Beschluss der
Vertreterversammlung vom 03.03.2004 zur Änderung des HVM der Kassenärztlichen
Vereinigung Nordbaden
Änderung des § 7 c) gg) Nr.
21. und 2. Absatz HVM der KV NB wie folgt:
Die Höchstpunktwerte für die
Verteilungskontingente in den hausärztlichen
Vergütungsanteilen ergeben sich
aus den Durchschnittspunktwerten der
Vergütungsanteile plus 40 %, die Mindestpunktwerte
aus den Durchschnittspunktwerten minus
20 %. Die Höchstpunktwerte für die
Verteilungskontingente in den fachärztlichen
Vergütungsanteilen (einschließlich Psychotherapeuten-Vergütungsanteile)
ergeben sich aus den Durchschnittspunktwerten
der Vergütungsanteile plus
40 %, bei nicht-budgetierten Arztgruppen mit Leistungsbereichen
plus 25 %; die Mindestpunktwerte ergeben
sich aus den Durchschnittswerten der
Vergütungsanteile und Leistungsbereichen
minus 20 %, bei nicht-budgetierten Arztgruppen
minus 15 % (gültig ab 1/04).
Zur Veröffentlichung ausgefertigt
Karlsruhe, den 04.03.2004
Dr. med. Uwe Kempgens
Vorsitzender der Vertreterversammlung
Dr. med. Wolfgang Herz
Vorsitzender
Quelle: Bekanntmachungen, Ärzteblatt Baden-Württemberg
4/2004
Stand: 01.05.2004
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