Beantragung Elektronischer Arztausweis

1. Bitte führen Sie zunächst die Selbstregistrierung durch.

2. Nach erfolgter Selbstregistrierung und Bestätigung Ihrer E-Mail-Adresse in der automatisch verschickten E-Mail können Sie sich am Kopf der Seite rechts mit Klick auf "Meine LÄKBW" in das Portal der Ärztekammer einloggen.

3. Im nachstehenden Fenster wählen Sie Ihre zuständige Bezirkärztekammer aus, die Sie für die anschließende Beantragung des Elektronischen Arztausweises zunächst freischalten muss.


Nach der Anmeldung im Mitgliederportal können Sie hier die Freischaltung als Kammermitglied beantragen.

4. Sobald Sie von Ihrer Bezirksärztekammer freigeschaltet wurden, können Sie hier die Beantragung des Elektronischen Arztausweises starten.

5. Wenn Sie von der Bezirksärztekammer freigeschaltet wurden, können Sie hier ebenfalls ihre hinterlegten Stammdaten ändern lassen starten.

6. Dokumentenablage

letzte Änderung am 16.03.2016

Wichtige Informationen für Ärztinnen und Ärzte, die sich in der medizinischen Versorgung von Flüchtlingen engagieren wollen.

teaser-aerztekammer-im-blick-2015

Auf 26 Seiten informiert die Broschüre über ausgewählte Ereignisse und Aktivitäten im Zeitraum 2014 bis 2015.

Für unser Team suchen wir weitere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter: Hier finden Sie aktuelle Stellenangebote der Landesärztekammer Baden-Württemberg und der vier Bezirksärztekammern.

Für suchtkranke Ärztinnen und Ärzte: Interventionsprogramm

Neu: "Empfehlungen zur ärztlichen Fortbildung" vom 24.April 2015 in 4. überarbeiteter Auflage in Kraft getreten. Weitere Infos