Hilfe bei ärztlichen Behandlungsfehlern

Bei den vier Bezirksärztekammern sind Gutachterkommissionen eingerichtet, die als weisungsunabhängige Gremien bei Meinungsverschiedenheiten zwischen Arzt und Patient objektiv klären, ob die gesundheitliche Komplikation auf einer haftungsbegründenden ärztlichen Behandlung beruht. Ziel dieser Einrichtungen ist die außergerichtliche Einigung zwischen Arzt und Patient. Das Verfahren vor den Gutachterkommissionen ist durch ein Statut geregelt.

Die Kommissionen erstatten ein schriftliches Gutachten zu der Frage, ob ein dem Arzt vorwerfbarer Behandlungsfehler festgestellt werden kann, durch den der Patient einen Gesundheitsschaden erlitten hat (oder erleiden wird). Den Kommissionen gehören neben dem Vorsitzenden, der die Befähigung zum Richteramt haben muss, in der Regel zwei ärztliche Mitglieder an, von denen mindestens ein ärztliches Mitglied in dem gleichen Gebiet tätig ist wie der betroffene Arzt.

Die Entscheidungen der Gutachterkommissionen sind Feststellungen oder Empfehlungen. Wenn der Patient oder Arzt mit der Entscheidung der Gutachterkommission der Schlichtungsstelle nicht einverstanden ist, kann er den ordentlichen Rechtsweg beschreiten. Der Rechtsweg wird durch die Tätigkeit der Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen nicht ausgeschlossen. Das Verfahren vor den Gutachterkommissionen ist für die Beteiligten gebührenfrei. Durch die Besetzung dieser Gremien mit Ärzten und Volljuristen ist Sachverstand und Objektivität gewährleistet. Die Verfahrensdauer vor den Gutachterkommissionen ist unterschiedlich, in der Regel ist jedoch mit einer durchschnittlichen Bearbeitungsdauer von etwa 10 bis 12 Monaten zu rechnen. Dies ergibt sich zum Teil aus den Schwierigkeiten des zu beurteilenden Sachverhaltes oder längeren Wartezeiten auf ärztliche Stellungnahmen, Berichte oder Sachverständigengutachten.

Die Arbeitsergebnisse der Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen werden bundesweit im Rahmen der bei der Bundesärztekammer gebildeten Ständigen Konferenz der Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen ausgewertet. Hier kann somit ein wesentlicher Beitrag zur Fehlerprophylaxe geleistet werden, indem Erfahrungen aus der Tätigkeit dieser Gremien bei der ärztlichen Fortbildung verwendet werden.

Die Landesärztekammer hat eine Arbeitsgruppe "Aus Fehlern lernen" eingerichtet, die kontinuierlich und systematisch Gutachtenfälle aus Baden-Württemberg analysiert. Gutachtenfälle, die sich zu Fortbildungszwecken eignen, werden in loser Folge im Ärzteblatt Baden-Württemberg unter der Rubrik "Aus Fehlern lernen" veröffentlicht.

Zusammenfassend ist festzustellen, dass die Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen bei Streitigkeiten zwischen Arzt und Patient zur Befriedigung des Arzt/Patientenverhältnisses beitragen, die Gerichte entlasten und den Interessen des Patienten dahingehend gerecht werden, dass sie diesem ein objektives und kostenfreies Verfahren zur Begutachtung eines Behandlungsfehlervorwurfes gewährleisten.

Patienten und Ärzte können sich gleichermaßen an die Gutachterkommissionen wenden:

Bezirksärztekammer Nordwürttemberg
Jahnstraße 5
70597 Stuttgart

Bezirksärztekammer Nordbaden
Keßlerstr. 1
76185 Karlsruhe

Bezirksärztekammer Südbaden
Sundgauallee 27
79114 Freiburg

Bezirksärztekammer Südwürttemberg
Haldenaustr. 11
72770 Reutlingen