Kernkraftwerk Fessenheim /Elsass (23.07.2011)

Die Vertreterversammlung der Landesärztekammer unterstützt die Bemühungen der Bundesregierung und der Landesregierung Baden-Württemberg, indem sie auf die medizinischen Gefahren des Kernkraftwerks in Fessenheim/Elsaß hinweist. Die Vertreterversammlung der Landesärztekammer Baden-Württemberg fordert die Landesregierung Baden-Württemberg auf, an die  

die Regierung der Republik Frankreich
die Präfektur in Strasbourg  
die Autorité de Sûreté Nucléaire
sowie den Conseil Général du Haut-Rhin und die Elecricité de France

zu appellieren, das elsässische Kernkraftwerk Fessenheim (nach dem derzeitigen Betriebsstopp aufgrund von Wartungsarbeiten) nicht wieder ans Netz zu nehmen.


Begründung:

Selbst namhafte französische Einrichtungen zweifeln den jüngsten Arbeitsbericht der Atomaufsichtsbehörde Autorité de Sûreté Nucléaire (ASN) an, wonach das Kernkraftwerk Fessenheim sicher sein soll. Vergleichbare Kernkraftwerke wurden in Deutschland wegen der von ihnen ausgehende Gefahren bereits abgeschaltet.
Die Gefährdung für Leib und Leben, welche von diesem Kernkraftwerk ausgeht, ist durch das Unglück von Fukushima real vor Augen geführt worden und betrifft für Fessenheim auch  hunderttausende Bürger Baden-Württembergs.
Das Reaktorunglück von Fukushima hat gezeigt, daß eine medizinisch erfolgreiche Hilfe in einem derart dicht besiedelten Gebiet unmöglich ist.
Auch der Rhein, als Trinkwasserreservoir für Millionen von Menschen, wäre durch die Wiederaufnahme des Reaktorbetriebes einer nicht mehr zu verantwortenden und nicht mehr  tragbaren Gefahr ausgesetzt.

letzte Änderung am 25.07.2011

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