Interessenkonflikte (23.11.2013)

Der Vorstand der Landesärztekammer wird beauftragt, in der 8. Vertreterversammlung einen Vorschlag zur Änderung der Berufsordnung vorzulegen, in dem die Kriterien und Inhalte zur Offenlegung von Interessenkonflikten bei Fortbildungsveranstaltungen definiert werden.

Begründung:

In § 5 Absatz 4 Fortbildungsordnung (BW), wird nicht festgelegt was ein Interessenkonflikt ist und wie er festgestellt wird. Es ist daher erforderlich, dass eine Feststellung des Bezugsrahmens und der Zuständigkeiten getroffen wird.

letzte Änderung am 23.11.2013

teaser Ärztekammer im Blick 2014

Auf 24 Seiten informiert die Broschüre über ausgewählte Ereignisse und Aktivitäten im Zeitraum 2013 bis 2014.

Für unser Team suchen wir weitere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter: Hier finden Sie aktuelle Stellenangebote der Landesärztekammer Baden-Württemberg und der vier Bezirksärztekammern.

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