Ärztliche Tätigkeit in der Berufsordnung den jetzigen Verhältnissen anpassen (23.11.2013)

Die Vertreterversammlung der Landesärztekammer stellt mit Befremden fest, dass das Befreiungsrecht von der Pflichtversicherung in der Deutschen Rentenversicherung (DRV) zunehmend von der DRV restriktiver ausgelegt wird. Ärztliche Kenntnisse und Fähigkeiten werden zunehmend nicht nur zum Heilen von Krankheiten benötigt, sondern in einer arbeitsteiligen Welt auch für die Unterstützungsprozesse im Gesundheitswesen.

Die Vertreterversammlung fordert die Berufsordnungsgremien der Landes- und Bundesärztekammer auf, auch die ärztliche Tätigkeit von medizinischen Qualitätsmanagern, Medizincontrollern, Ärzten in der Pharmaindustrie oder ärztliche Tätigkeit in Forschung und Lehre an einer Hochschule, im öffentlichen Gesundheitsdienst, in der Industrie (Forschung, Entwicklung, Administration, Produktion/Vertrieb), bei gesetzlichen und privaten Krankenkassen sowie dazugehörigen Verbänden und Organisationen und in der Medizininformatik in die Berufsordnung aufzunehmen.

letzte Änderung am 23.11.2013

teaser Ärztekammer im Blick 2014

Auf 24 Seiten informiert die Broschüre über ausgewählte Ereignisse und Aktivitäten im Zeitraum 2013 bis 2014.

Für unser Team suchen wir weitere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter: Hier finden Sie aktuelle Stellenangebote der Landesärztekammer Baden-Württemberg und der vier Bezirksärztekammern.

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