Transparenz zum Berufungs- und Nachbesetzungsverfahren von Kammerjuristen (21.11.2014)
Der Vorstand der Landesärztekammer Baden-Württemberg wird um Auskunft gebeten bzgl. des Berufungs- und Nachbesetzungsverfahrens von Kammerjuristen der Landesärztekammer Baden-Württemberg. Insbesondere interessieren vor dem Hintergrund der zunehmenden Auseinandersetzungen zwischen Ärzten und Politik:
- Das Ausschreibungs- und Auswahlverfahren
- Das Anforderungsprofil
- Die Entscheidungsfindung
- Wie viele Kammerjuristen mit welchen Zuständigkeiten hat die Landesärzte-kammer Baden-Württemberg derzeit?
Da die Vertreterversammlung der Landesärztekammer Baden-Württemberg i.d.R. nur 2x/Jahr tagt, wird um zeitnahe Antwort per Mail oder schriftlich an die jetzigen wie zukünftigen Delegierten gebeten.
Begründung:
Für die meisten Delegierten der Vertreterversammlung der Landesärztekammer Baden-Württemberg ist das Berufungs- und Nachbesetzungsverfahren von Kammerjuristen eine "black box".
Um auch auf entsprechende Nachfragen von Kolleginnen und Kollegen sachgerecht antworten zu können, wird hier um entsprechende Aufklärung gebeten.
letzte Änderung am 24.11.2014