Versorgungsstärkungsgesetz (21.11.2014)
Die Landesärztekammer Baden-Württemberg fordert den Bundesgesetzgeber auf, die sog. Bedarfsplanung so zu verändern, dass sie sich am tatsächlichen Bedarf orientiert und nicht an der Zahl der Einwohner pro Arzt im Jahr 1990.
letzte Änderung am 24.11.2014