Diskriminierung des Arztberufs (23.07.2011)

Die Vertreterversammlung der Landesärztekammer Baden-Württemberg schließt sich der Beschlussfassung der 5. Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung vom 30.05.2011 in Kiel an und erklärt, dass ab sofort der Terminus „Leistungserbringer“ von der Ärzteschaft in Baden-Württemberg als diskriminierend angesehen wird und somit umgehend in allen Gesetzen, ministeriellen Weisungen sowie in eigenen Schriftsätzen, die die ärztliche Tätigkeit insbesondere der Ärzte in BW definieren oder regeln, durch die korrekte Berufsbezeichnung „Arzt/Ärztin“ zu ersetzen ist. Die Ärzteschaft Baden-Württemberg erhebt den Anspruch, dass dort, wo gerade auch in der Öffentlichkeit ärztliche Arbeit angesprochen wird, von Ärzten/Ärztinnen die Rede sein muss, erst recht zur Unterscheidung von nichtärztlichen Berufen wie Apothekern, Physiotherapeuten, Hebammen u.s.w. !


Begründung:


Der Terminus „Leistungserbringer“ an Stelle der korrekten Berufsbezeichnung „Arzt/Ärztin“ nivelliert in seiner gewollten Ungenauigkeit die Verantwortung und professionelle Qualität des Arztberufs und wird von der Ärzteschaft als diskriminierend empfunden. Mit Hilfe dieser verbalen Schablone sollen Ärzte und nicht-ärztliche Hilfsberufsangehörige erkennbar zu einer homogen-verfügbaren Masse gemacht werden.

Der 113. Deutsche Ärztetag hatte 2010 in Dresden in seinem Beschluss TOP V-58 festgehalten, dass die Ärzteschaft die Vokabel „Leistungserbringer“ nicht mehr verwenden werde. Der Begriff sei mit der Würde der ärztlichen Heilkunst von Ärzten und Ärztinnen in Klinik und Praxis nicht vereinbar. Die Vokabel werde von interessierter Seite benutzt, um die Deprofessionalisierung des Arztberufes voranzutreiben. Dieser Auffassung schließt sich die Vertreterversammlung der Landesärztekammer ausdrücklich an

 

letzte Änderung am 25.07.2011

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