Zwangsaufkauf von Niedergelassenen Praxen (21.11.2014)

Die Landesärztekammer Baden-Württemberg fordert den Bundesgesetzgeber auf, den verpflichtenden Aufkauf von Praxen in überversorgten Gebieten durch die kassenärztlichen Vereinigungen aus dem vorliegenden Gesetzesentwurf zu streichen.


Begründung:

Bereits heute ist die ambulante Versorgung im hausärztlichen und fachärztlichen Bereich gefährdet. Die  demographische Entwicklung und der medizinische Fort-schritt erfordern mehr ärztliche Tätigkeit, die Altersstruktur der Niedergelassenen und vermehrt praktizierte Teilzeitarbeit verknappen die Ressource Arzt in den kommenden Jahren auch ohne zusätzliches Reglement. Geplant ist jetzt, Praxen durch die KV aufzukaufen und zu schließen. In den sogenannten überversorgten Planungsbereichen wird es unmöglich sein, eine Praxis beim Ausscheiden des Praxisinhabers weiterzuführen.

Die Stärkung der wohnortnahen hausärztlichen und fachärztlichen Versorgung ist Bestandteil des Koalitionsvertrages der Regierungsparteien CDU/CSU und SPD. Der geplante Praxisaufkauf bewirkt das Gegenteil. Von derzeit rund 17.000 niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten in Baden-Württemberg werden 2.519 Fachärzte und 227 Hausärzte ersatzlos gestrichen, wenn der Entwurf so zum Gesetz wird. Fast zynisch wirkt, wenn im selben Gesetzesentwurf eine verpflichtende Terminvergabe in den Praxen innerhalb von vier Wochen festgeschrieben werden soll. Weniger Ärzte werden nicht zu kürzeren Wartezeiten führen können.

letzte Änderung am 24.11.2014

teaser Ärztekammer im Blick 2014

Auf 24 Seiten informiert die Broschüre über ausgewählte Ereignisse und Aktivitäten im Zeitraum 2013 bis 2014.

Für unser Team suchen wir weitere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter: Hier finden Sie aktuelle Stellenangebote der Landesärztekammer Baden-Württemberg und der vier Bezirksärztekammern.

Für suchtkranke Ärztinnen und Ärzte: Interventionsprogramm