Meldebogen der Bezirksärztekammer Südwürttemberg
Gemäß Meldeordnung der Landesärztekammer Baden-Württemberg ist jedes Kammermitglied verpflichtet, sich innerhalb eines Monats nach Beginn seiner beruflichen Tätigkeit in Baden-Württemberg bei der für seinen Tätigkeitsort zuständigen Bezirksärztekammer anzumelden. Dasselbe gilt für Kammermitglieder, die ohne Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit hier wohnen. Verwenden Sie dazu den Meldebogen.
Zwei Varianten stehen zur Auswahl:
Der Meldebogen zum Ausdrucken und Ausfüllen von Hand
Der Meldebogen zum Ausfüllen am PC und anschließ. Ausdrucken (1)
Pflichtmitglieder der Bezirksärztekammer sind
- alle Ärzte, die approbiert sind oder eine Erlaubnis zur Ausübung des ärztlichen Berufs besitzen und in Südwürttemberg tätig sind,
- alle Ärzte, die approbiert sind oder eine Erlaubnis zur Ausübung des ärztlichen Berufs besitzen und in Südwürttemberg ihren Wohnsitz haben, ohne ärztlich tätig zu sein.
Freiwillige Kammermitgliedschaft: Näheres finden Sie in unserem Merkblatt im Bereich "Themen A-Z", Merkblätter für Ärzte
Bitte denken Sie daran, uns über alle zukünftigen Veränderungen zu informieren. Einzelheiten finden Sie in der Meldeordnung der Landesärztekammer Baden-Württemberg im Internet abrufbar unter Übersicht, Arztrecht
Informationen zum Kammerbeitrag finden Sie unter der Beitragsordnung
und Beitragssatzordnung (wird in Kürze auf der Homepage eingestellt) www.aerztekammer-bw.de,
im Bereich " Themen A-Z", Arztrecht
Fortbildungsinformationen finden Sie im Bereich "Fortbildung".
(1) Benutzerhinweise: Miniaturansicht im Acrobat Reader schließen; unter Anzeige - Zoom Originalgröße auswählen oder Strg+1 drücken, am PC ausfüllen, abspeichern, ausdrucken, unterschreiben und zusammen mit den beizufügenden Dokumenten an die zuständige Bezirksärztekammer schicken.