Besuch beim Arzt

Längere Wartezeiten in der Arztpraxis oder in der Krankenhausambulanz können trotz Terminvergabe immer wieder vorkommen. Da Notfall- und Schmerzpatienten stets Vorrang haben müssen, können auch in einer gut organisierten Praxis oder Ambulanz Verzögerungen auftreten. Außerdem ist natürlich kein Gespräch und keine Behandlung auf die Minute im voraus planbar und sollte auch - wenn die Situation es erfordert - eine flexible Reaktion ermöglichen. Man erwartet ja auch für sich selbst, dass sich die Ärztin oder der Arzt ausreichend Zeit für ein individuelles Gespräch und eine gründliche und gegebenenfalls weiterführende Untersuchung nimmt und nicht aus Gründen des Diktats des Zeitplans einen neuen Behandlungstermin vorschlagen muss.

Häufig weisen die Helferinnen schon bei der telefonischen Vereinbarung darauf hin, dass sich die Behandlung verzögern kann. Gegebenenfalls ist es sinnvoll, beim Eintreffen in der Praxis oder Ambulanz zu erfragen, ob es bei dem Termin bleibt oder ob noch Zeit für eigene Besorgungen ist. Gegebenenfalls ist auch eine kurzfristige Benachrichtigung auf dem Handy möglich. 

Bei längerer Wartezeit, sollte man bei der Arzthelferin nachfragen, ob es eventuell möglich ist, einen Ausweichtermin zu vereinbaren. Wer Anschlusstermine hat oder in Eile ist, sollte dies bereits beim Eintreffen in der Praxis oder Ambulanz mit der Arzthelferin besprechen. Auf der anderen Seite sollte man sich für einen Arztbesuch genügend Zeit nehmen, da es ja um eigene wichtige Belange geht.

Müssen zuhause weitere Angehörige versorgt werden, ist es empfehlenswert, Nachbarn vorab zu informieren, damit diese einspringen können, falls der Arztbesuch - aus welchen Gründen auch immer - länger dauert als geplant. 

Übrigens: Ein separates Wartezimmer für Privatpatienten oder die Behandlung außerhalb der Reihe ist rechtens. Wenn der Patientenstamm des Arztes bereits so groß ist, dass er neuen Patienten nicht mehr gerecht werden kann, kann er die Behandlung ablehnen. Anders verhält es sich in Notfällen; hier wird und muss jeder Arzt helfen und den Patienten anschließend zu einem weiterbehandelnden Kollegen empfehlen.

letzte Änderung am 22.05.2006