Rechtzeitig Organspende bedenken!

Bei chronischen Krankheiten, die zu einem Organversagen beispielsweise des Herzens, der Lunge, der Leber oder der Niere führen, ist die Transplantation eines fremden Organs die einzig mögliche Überlebenschance.

Organspender kann jeder Mensch sein. Seine Gewebsmerkmale müssen nur mit denen des Spendenempfängers vereinbar sein. Nach allgemeinem Kreislauf- und Atemstillstand erfolgt die Todesfeststellung durch den Arzt. Wenn das Gehirn des Menschen nicht wiederherstellbar schwer geschädigt ist, kommt es zu einem unumkehrbaren Ausfall der Hirnfunktionen, das heißt zum Hirntod. Damit sind die für jedes menschliche Leben unabdingbaren Voraussetzungen und alle für das eigenständige körperliche Leben erforderlichen Steuerungsvorgänge des Gehirns endgültig erloschen.

Die Feststellung des Hirntodes ist sowohl an den Nachweis des Ausfalls gebunden als auch an die Feststellung, dass dieser Zustand nicht mehr rückgängig zu machen ist. Von zwei in der Intensivmedizin erfahrenen Ärzten (die dem Transplantationsteam nicht angehören dürfen) wird die endgültige diagnostische Feststellung des Hirntods getroffen. Neben den klinisch entscheidenden Untersuchungen wird dabei auch die Hirnstromkurve im Elektroenzephalogramm heran gezogen.

Ist der Hirntod zweifelsfrei festgestellt, wird den Angehörigen diese Tatsache mitgeteilt. Der Patient gilt juristisch nun als Leichnam. Todeszeit ist der auf dem Hirntodprotokoll festgehaltene Zeitpunkt. Den Angehörigen wird ebenfalls mitgeteilt, dass unabhängig von der Entscheidung zur Organspende keine weiteren Therapie- bzw. Behandlungsmaßnahmen erfolgen können oder müssen und die maschinelle Beatmung sowie die medikamentöse Unterstützung von Herz und Kreislauf aus medizinischen Gründen beendet wird. Dies erfolgt bei einer Ablehnung hinsichtlich einer Organspende unmittelbar nach dem Gespräch, bei einer Organspende-Zustimmung nach erfolgter Organentnahme.

Ein Großteil der Angehörigen kennt den Willen des Verstorbenen nicht, da über die Organspende zu Lebzeiten nie gesprochen wurde. Wenn der Verstorbene zu Lebzeiten mit seinen Angehörigen darüber gesprochen hat, ist es für sie wesentlich leichter, eine Entscheidung im Sinne des Verstorbenen herbeizuführen. Deshalb ist es für jeden Menschen notwendig und begrüßenswert, wenn er sich zu Lebzeiten mit diesem Thema auseinander setzt und im optimalen Fall einen Organspendeausweis besitzt.

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letzte Änderung am 05.08.2003