Was ist das Restless Legs Syndrom?

Das Restless Legs Syndrom ist eine chronische Erkrankung, bei der es zu unangenehmen Gefühlsempfindungen (Kribbeln, Brennen, Ziehen, Reißen, Stechen, Spannen) in den Beinen (und seltener in den Armen) kommt. Diese Beschwerden machen sich vorwiegend gegen Abend, beim ruhigen Sitzen oder im Bett liegend bemerkbar. Sie bessern sich bei Bewegung, weshalb viele Betroffene fast die ganze Nacht hindurch immer wieder aufstehen und umhergehen. Es entstehen Ein- und Durchschlafstörungen. Folge des massiven Schlafdefizits ist eine starke Tagesschläfrigkeit sowie recht häufig eine depressive Stimmungslage.

Als Ursache der Restless Legs ("ruhelose Beine") wird eine vererbte Veranlagung vermutet. Viele Patienten erkranken jedoch erst dann, wenn zusätzliche Faktoren wie beispielsweise eine Schwangerschaft (mit Stauungen in den Beinen) oder ein Hormonmangel hinzukommen. Auch bestimmte Lebensumstände können das Krankheitsbild begünstigen, wie beispielsweise stehende Berufe sowie häufigere länger dauernde Bus- oder Flugsreisen mit nachfolgender Stauung in den Beinen. Auch die Einnahme bestimmter Medikamente kann das Restless Legs Syndrom auslösen oder verstärken.

Kurzdauernde Erleichterung kann mit folgenden Maßnahmen erreicht werden: Bewegen der Füße im Sitzen oder Liegen, Aufstehen und Umhergehen, kühles Bad, Massieren oder "Stretching" der Unterschenkelmuskeln sowie Ausdauersport, insbesondere Schwimmtraining in Wasser bis zu 26° C. Bei zahlreichen Patienten sind die Beschwerden jedoch so stark ausgeprägt, dass eine ärztliche Behandlung erforderlich wird. Dabei können schmerzhemmende Medikamente, Antidepressiva zur Senkung der Schmerzempfindlichkeit sowie ggf. Mittel zur Muskelentspannung oder auch Antiepileptika zum Einsatz kommen.

Eine angepasste Lebensführung mit häufigem Laufen und Liegen und Vermeidung von Sitzen und Stehen kann dazu beitragen, das Krankheitsbild erträglich machen.

Unser Surftipp:

RLS e.V. Deutsche restless Legs Vereinigung Ruhelose Beine
www.restless-legs.org

letzte Änderung am 29.10.2002