Warum an die Tetanus-Impfung denken?

Das schöne Wetter lockt im Frühjahr viele Hobbygärtner ins Freie. Doch aufgepasst: Schon kleinste Verletzungen bei der Gartenarbeit können zur Ansteckung mit dem Erreger des "Wundstarrkrampfes" führen, der in der Fachsprache "Tetanus" heißt. Das Erreger-Bakterium findet sich nahezu überall, besonders aber in der Erde, in Straßen- und Hausstaub, aber zum Beispiel auch an den Dornen von Pflanzen.

Je größer die Verletzung, desto größer die Tetanus-Infektionsgefahr. Besonders leicht infiziert man sich durch tiefe, verschmutzte Wunden, wie nach einem offenen Knochenbruch, einer Schnittverletzung oder dem Tritt in einen verrosteten Nagel. Nicht immer müssen es aber so große Verletzungen sein: Die Erreger können auch durch kleine, meist unbemerkt gebliebene Kratzer und Risse in den Körper gelangen. So wird beispielsweise die Tetanusgefahr, die von Holzsplittern und Dornen ausgeht, meist unterschätzt: Auch sie können mit den gefährlichen Bakterien besiedelt sein.

Sind die Erreger erst einmal in den Körper eingedrungen und besteht kein Impfschutz, bilden sie einen Giftstoff, der vor allem das zentrale Nervensystem schädigt. Nach zwei Tagen bis zu vier Wochen kommt es zu ersten Krankheitszeichen: Muskelschmerzen, Unruhe, Schlafstörungen und Schmerzen im Bereich der Verletzung zählen zu den ersten Symptomen. Schon bald folgt eine Verkrampfung von Kaumuskulatur und Gesichtsmuskeln. Schließlich wird von Kopf und Nacken ausgehend der ganze Körper von einer Muskelstarre erfasst. Dabei wird häufig auch die Atemmuskulatur befallen, was bis zum Erstickungstod führen kann.

Unbehandelt sterben rund 30% aller Erkrankten, da es auch trotz modernster intensivmedizinischer Behandlung keine ursächliche Therapie des Wundstarrkrampfes gibt. Aber mit der vorbeugenden Impfung kann man sich vor der Erkrankung schützen. Dabei sind drei Impfungen erforderlich. Die ersten beiden im Abstand von circa vier Wochen, die dritte Impfung dann sechs bis zwölf Monate später. Durch den Impfstoff wird die Bildung von Antikörpern gegen die Bakterien angeregt. Eine Auffrischungsimpfung wird nach zehn Jahren oder im Verletzungsfall nach fünf Jahren erforderlich.

Ist es bei einer ungeimpften Person zu einer Verletzung gekommen, so kann mit einer sogenannten Simultanimpfung der Impfschutz nachgeholt werden. Geschieht dies innerhalb der ersten 24 Stunden nach der Verletzung, kann das Risiko an Tetanus zu erkranken, weitgehend ausgeschlossen werden.

Im Impfpass sollte geprüft werden, wann die letzte Tetanusimpfung war. Liegt sie länger als acht bis zehn Jahre zurück, sollte der Arzt aufgesucht werden, um die Schutzimpfung vornehmen zu lassen.

Unser Surftipp:

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letzte Änderung am 29.10.2002