Die Röntgengeräte im Südwesten sind sehr sicher

Seit genau 15 Jahren werden sämtliche Röntgengeräte in Baden-Württemberg - einschließlich Mammographie- und Computertomographie-Einrichtungen - durch die Ärztliche Stelle nach der Röntgenverordnung bei der Landesärztekammer systematisch und periodisch alle zwei Jahre überprüft.

Die Präsidentin der Landesärztekammer, Dr. Ulrike Wahl, beschreibt diese Kontrollen: "Der Gesundheitsschutz der Bevölkerung gehört zu unseren Obliegenheiten. Daher begutachten Fachexperten und Medizinphysiker bei der Landesärztekammer anhand des eingereichten Bildmaterials die aktuelle Gerätetechnik und Bildqualität." Aufgrund dieser Analysen ließen sich nach den Worten von Frau Dr. Wahl auch Aussagen über die medizinische Indikation sowie die Einhaltung von Strahlenschutzbestimmungen treffen.

Priv.-Doz. Dr. Hans Hawighorst, Leiter der Ärztlichen Stelle, fasst die Überprüfungsergebnisse zusammen: "Wir können den Patienten und Patientinnen in Baden-Württemberg versichern, dass sich die Gerätetechnik und die menschlichen Röntgenaufnahmen auf höchstem nationalem und internationalem Niveau bewegen. Aus unseren Überprüfungen wissen wir, dass die Röntgenuntersuchungen in Baden-Württemberg sehr sicher sind."

Das Sozialministerium Baden-Württemberg führt die Aufsicht über die Arbeit der Ärztlichen Stelle bei der Landesärztekammer, und Ministerialdirigentin Kristin Keßler begrüßt die Zertifizierung: "Zum ersten Mal hat sich in Deutschland eine Ärztliche Stelle selbst einer externen Zertifizierung gestellt. Dies vergrößert die Transparenz ihrer Arbeit und bedeutet für die Patientinnen und Patienten eine noch größere Sicherheit sowie Vertrauen in die verantwortungsvolle und wichtige Tätigkeit der Ärztlichen Stelle."

Der Weg zum TÜV-Siegel für das Qualitätsmanagement bestand im Wesentlichen aus vier Etappen: Im ersten Schritt sichtete ein TÜV-Experte in der Ärztlichen Stelle alle Unterlagen, die Angaben zu Verantwortlichkeiten, Verfahren und Abläufen enthalten. Im zweiten Schritt bewertete er, ob die beschriebenen Abläufe im Arbeitsalltag umgesetzt werden, ob das Qualitätsmanagement tatsächlich gelebt wird. Nachdem die "theoretische und praktische Prüfung" gemeistert waren, wurde im dritten Schritt das TÜV-Siegel für Qualitätsmanagement an die Ärztliche Stelle vergeben. Im vierten Schritt werden TÜV-Mitarbeiter das Qualitätsmanagement-System jährlich stichprobenartig erneut unter die Lupe nehmen. Martin Seitz, Lead-Auditor mit Schwerpunkt Gesundheitswesen bei TÜV SÜD, betont: "Letztlich kommt unser Siegel für die Ärztliche Stelle dem einzelnen Patienten zugute. Denn die Prüfinstanz für Röntgeneinrichtungen und für die Arbeit mit entsprechenden Geräten hat sich selbst erfolgreich auf den TÜV-Prüfstand gestellt - damit ist für noch mehr Qualität bei Röntgen-Aufnahmen gesorgt."

Von der Ärztlichen Stelle nach der Röntgenverordnung werden landesweit rund 2.200 Betreiber von Röntgeneinrichtungen mit rund 4.600 Strahlern erfasst. Jeder Betreiber einer Röntgeneinrichtung wird im Prüfintervall aufgefordert, bestimmte Röntgenaufnahmen bei der Ärztlichen Stelle einzureichen. Dabei handelt es sich einerseits um Patientenbilder von Kindern und Erwachsenen, die unter anderem der Untersuchung von Bildqualität, Schutz der Fortpflanzungsorgane sowie Untersuchungs- und Einstellungstechnik dienen. Andererseits werden auch Aufnahmen von bestimmten Prüfkörpern angefordert, mit denen unter anderem die korrekte Eichung der Gerätschaften nachgewiesen wird.

Stand: 25.03.2004

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letzte Änderung am 25.03.2004