Sterbehilfe - Sterben nach Wahl?

Hat der Mensch das Recht, sich selbst töten zu lassen? Dürfen ihm andere dabei helfen oder gar die "Giftspritze" setzen? Und dürfen Ärzte beim Einsatz von Schmerzmitteln in Kauf nehmen, dass der Tod des Patienten früher eintritt? Eine öffentliche Podiumsdiskussion der Landesärztekammer Baden-Württemberg am 23. Juni in Stuttgart versucht, gemeinsam mit Experten Antworten zu finden.

Viele sehen in der Sterbehilfe den Respekt vor der Selbstbestimmung des Menschen - ein Menschenrecht. Sie fordern die Erlösung vom Leiden durch Krankheit und Behinderung. Die anderen sprechen von einer Lizenz zum Töten. Sie warnen vor dem Missbrauchsrisiko und der Anmaßung, über den Wert eines Lebens zu entscheiden.

Der Wunsch nach einem immer längeren Leben ist in unserer Gesellschaft lange Zeit ganz groß geschrieben worden. Doch nun stellt sich die Frage: Soll das Leben wirklich um jeden Preis verlängert werden? Hat nicht auch der Patient ein Recht auf mehr Selbstbestimmung? Können Palliativmedizin und Sterbebegleitung einen Beitrag leisten, um den Patienten die Angst vor der Medizin, die Angst vor dem Leiden, die Angst vor der Entwürdigung und vor der Einsamkeit zu nehmen?

Gemeinsam mit dem Publikum diskutieren Prof. Dr. Peter Aulitzky (Chefarzt am Zentrum für Innere Medizin, Robert-Bosch-Krankenhaus), Dr. Gisela Dahl (Menschenrechtsbeauftragte der Landesärztekammer), Werner Kriesi (Theologe und Vizepräsident von EXIT, Zürich), Priv.-Doz. Georg Marckmann (Institut für Ethik und Geschichte der Medizin, Tübingen) sowie Prof. Dr. Jean-Pierre Wils (Ethiker und Theologe, Universität Nijmwegen, NL).

Die öffentliche Podiumsdiskussion "Sterbehilfe - Sterben nach Wahl?" findet statt am 23. Juni 2004 von 18.00 bis 20.30 Uhr im Sendesaal der Villa Berg. Der Eintritt ist frei.

Stand: 15.06.2004

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letzte Änderung am 15.06.2004