Ärzte: Bereitschaftsdienst endlich als Arbeitszeit anerkennen

Die Landesärztekammer Baden-Württemberg hat keinerlei Verständnis für einen weiteren Aufschub und protestiert gegen die Verlängerung der Übergangsfrist

Stuttgart, 28. November 2005. Die Vertreterversammlung der Landesärztekammer Baden-Württemberg lehnt die Gesetzesinitiative des Bundesrates, die umstrittene Arbeitszeitregelung für Klinkärzte um ein Jahr zu verlängern, entschieden ab. Veraltetes Tarifrecht, das europäische Arbeitszeitvorschriften ignoriert und Bereitschaftsdienst weiterhin nicht als Arbeitszeit wertet, darf nach Auffassung der Baden-Württembergischen Ärzteschaft nicht länger angewandt werden.

"Die Beibehaltung überlanger Arbeitszeiten stellt nachweislich ein hohes Risiko für die Versorgung der Patientinnen und Patienten im Krankenhaus dar", heißt es in einer am Samstag (26.11.) in Stuttgart verabschiedeten Entschließung. Nachdem den Ländern und Kommunen schon zwei Jahre Zeit gegeben worden ist, das europäische Recht umzusetzen und Bereitschaftsdienst in vollem Umfang als Arbeitszeit anzuerkennen, haben die Ärztinnen und Ärzte in Baden-Württemberg keinerlei Verständnis für einen weiteren Aufschub, wie er vom Bundesrat beschlossen worden ist. Nach einer Übergangsbestimmung in § 25 Arbeitszeitgesetz sollte veraltetes Tarifrecht, das europäische Arbeitszeitvorschriften ignoriert, bis zum Jahresende 2005 anwendbar sein. Auf Initiative Bayerns hat der Bundesrat diese Übergangsfrist um ein weiteres Jahr verlängert.

Stand: 28.11.2005

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letzte Änderung am 28.11.2005