30 Jahre ärztliche Gutachterkommissionen

Stuttgart, den 28. Juni 2006. Auf ihr 30-jähriges Bestehen blicken die "Gutachterkommission für Fragen ärztlicher Haftpflicht bei der Landesärztekammer Baden-Württemberg" in diesen Tagen zurück. Die Kommissionen erstatten auf Antrag ein schriftliches Gutachten darüber, ob der Patient infolge eines schuldhaften Behandlungsfehlers eines Arztes einen Gesundheitsschaden erlitten hat. Das Anhörungsverfahren erfolgt für alle Beteiligten kostenfrei und dient der außergerichtlichen Streitbeilegung.

Die Gutachterkommissionen sind bei den vier Bezirksärztekammern in den baden-württembergischen Regierungsbezirken angesiedelt; ihnen gehören jeweils drei Mitglieder an: Der Vorsitzende muss die Befähigung zum Richteramt haben; die Beisitzer sind ein niedergelassener Arzt mit langjähriger breitgefächerter berufspraktischer Erfahrung und ein Arzt aus Klinik oder Praxis, der die gleiche Facharztbezeichnung wie der betroffene Arzt führt.

Neben dem Serviceangebot für Patienten liefern die Gutachterkommissionen für die Ärzteschaft einen wertvollen Materialfundus für die interne Qualitätssicherung. Sie geben den Ärztinnen und Ärzten die Möglichkeit, Fehlerquellen zu erkennen und aus festgestellten Fehlern zu lernen.


Weitere Informationen zum Thema: Gutachterkommissionen

Stand: 28.06.2006

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letzte Änderung am 28.06.2006