Impfpass gehört zu den Reisepapieren

Stuttgart, den 31. Juli 2006. Die Landesärztekammer Baden-Württemberg rät, vor Aufbruch in den Urlaub den Impfausweis zu den Reisepapieren zu legen, jedoch nicht ohne zuvor hineingesehen zu haben: Die gängigen Impfungen müssen alle zehn Jahre wiederholt werden: Tetanus (Wundstarrkrampf) und Diphtherie!

Auch wer "nur" Urlaub auf der Schwäbischen Alb oder am Bodensee macht - selbst wenn man den Urlaub auf Balkonien verbringt - kleine Verletzungen können überall entstehen, und deshalb ist der Beginn der Ferienzeit ein guter Moment, den Impfstatus zu überprüfen. Bei Urlaubsreisen in fernere Länder kann es weitere wichtige Impfungen und Vorkehrungen geben, um Gefahren im Urlaubsland auszuweichen.

Impfungen sind für alle Menschen wichtig, egal in welchem Alter. Wer unsicher ist, ob der Impfschutz vollständig ist, sollte seinen Arzt mit dem Impfausweis um Rat bitten. Er stellt auch gerne auf der Grundlage der vorhandenen Impfdaten einen Internationalen Impfausweis aus. Dieser Impfausweis ist so gestaltet, dass international ein Arzt im Notfall erkennen kann, dass ein Impfschutz besteht, selbst wenn man sich in der Landessprache nicht verständlich machen kann. Deshalb sollte man den Impfausweis bei Reisen stets mit sich führen, auch wenn man hofft, ihn im Urlaub nie zücken zu müssen.

Weitere Tipps zur Gesundheit auf Reisen (bspw. Zeitverschiebung, Thrombosegefahr im Flugzeug, Ernährung in fernen Ländern) sowie Hinweise, welche Medikamente in die Reiseapotheke gehören, sind auf www.aerztekammer-bw.de nachzulesen.

Stand: 31.07.2006

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letzte Änderung am 31.07.2006