Krebsregister: Ärzteschaft lehnt Meldepflicht ab

Stuttgart, 3. Februar 2006. "Das Krebsregister wird seinem Anspruch nach Akzeptanz aller Beteiligten und der Sicherstellung einer hohen Datenqualität nicht gerecht werden." Mit diesen Worten kommentiert die Präsidentin der Landesärztekammer Baden-Württemberg, Dr. Ulrike Wahl, das gestern (02.02.2006) vom Landtag in erster Lesung beratene Krebsregistergesetz.

Bereits im Anhörungsverfahren hatte die Landesärztekammer eindeutig Stellung zum Gesetzentwurf genommen und auf zentrale Kritikpunkte aufmerksam gemacht. So ist beispielsweise nicht geregelt, welche Einrichtungen die Vertrauensstelle, die klinische Registerstelle und das epidemiologische Krebsregister übernehmen sollen. Damit ist unklar, welchen datenschutz- und strafrechtlichen Anforderungen diese Stellen unterliegen. Die Landesärztekammer Baden-Württemberg befürchtet daher eine Aushöhlung der ärztlichen Schweigepflicht. Ferner rechnet die Landesärztekammer mit einer weiteren Bürokratisierung der ärztlichen Arbeit in Praxen und Kliniken, während die Höhe der dafür in Aussicht stehenden Aufwandsentschädigung im Gesetz unbestimmt ist. Bestimmt ist jedoch die Höhe der Geldbuße von bis zu 25.000 Euro, mit der meldepflichtige Ärzte bei Verstößen gegen ihre künftigen Pflichten rechnen müssen.

"Es ist uns völlig unverständlich, dass unsere Einwände im Gesetzgebungsverfahren nicht berücksichtigt wurden," empört sich Kammerpräsidentin Dr. Wahl. Die Landesärztekammer befürworte zwar die Einrichtung eines Krebsregisters, aber "Akzeptanz und hohe Datenqualität setzen klare und vollständige Aussagen zum Verfahren und zur Verantwortlichkeit voraus; diese Aussagen fehlen jedoch in diesem Krebsregistergesetz. Wir lehnen die neue Meldepflicht daher in der vorgesehenen Form ab."

Hinweis für die Redaktionen:

Fotos von Kammerpräsidentin Dr. Ulrike Wahl finden Sie hier.

Stand: 03.02.2006

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letzte Änderung am 03.02.2006