Kurs zur "Begutachtung psychisch reaktiver Traumafolgen in aufenthaltsrechtlichen Verfahren bei Erwachsenen"

Fortbildung der Landesärzte- und Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg

Stuttgart, den 2. Oktober 2006. Erstmals in Baden-Württemberg findet vom 6. bis 8. Oktober ein Kurs zur Begutachtung von psychisch reaktiven Traumafolgen in aufenthaltsrechtlichen Verfahren bei Erwachsenen statt. Der 24-stündige Kurs nach dem Curriculum der Bundesärztekammer wird gemeinsam von der Landesärzte- und Landespsychotherapeutenkammer angeboten. Auch dies ist ein Novum.

Psychische Traumafolgen bei Flüchtlingen werden (krankheitsverursacht) zum Teil erst spät in einem Abschiebeverfahren bekannt: Erst bei bevorstehender Rückführung werden manchmal Bilder erlittener Gewalt erinnert, mit allen Schrecken und oft so, als wenn sie gegenwärtig seien. Die Nichtnennung zu einem früheren Zeitpunkt darf ungeprüft nicht als mangelnde Mitarbeit des Betroffenen interpretiert und gegen ihn verwendet werden. Eine Berücksichtigung einer solchen Symptomatik auf die Abschiebung muss zu jedem Zeitpunkt gewährleistet werden. Dies ist einer der Gründe, die die Forderung nach einer Änderung im Begutachtungsverfahren bei Flüchtlingen laut werden ließen.

Ein weiterer Grund sind neue wissenschaftliche Erkenntnisse über psychisch reaktive Traumafolgen, die in der Begutachtung berücksichtigt werden müssen. Diese Erkenntnisse sind bisher nicht oder noch nicht angemessen in der Aus- und Weiterbildung verankert, aber wesentlich für die Qualität des Gutachtens und für die Betroffenen häufig von existentieller Bedeutung.

Die Fortbildungsveranstaltung der beiden Heilberufekammern vermittelt den aktuellen wissenschaftlichen Stand. Neben Psychotraumatologie werden auch Kenntnisse zur interkulturellen Begutachtung, zur standardisierten Psychodiagnostik und Kenntnisse über das Asyl- und Ausländerrecht gelehrt. Besonderer Wert wird auf die Qualität der Gutachtenerstellung selbst gelegt; methodische, objektive und subjektive Fehlerquellen ausführlich behandelt.

Terminbeginn 6. Oktober: 14.30 Uhr, Stuttgart
Weitere Informationen über: Landesärztekammer Baden-Württemberg, Frau Mangold, Tel.: 0711 / 769 89 – 24; e-Mail: helene.mangold@laek-bw.de

Stand: 02.10.2006

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letzte Änderung am 02.10.2006