Weg frei für die Akupunktur

Stuttgart, 26. Novemberg 2007. Die Zusatzweiterbildung "Akupunktur" kann künftig auch von Ärztinnen und Ärzten in Baden-Württemberg erworben werden. Dafür hat sich die Vertreterversammlung der Landesärztekammer Baden-Württemberg am 24. November 2007 in Stuttgart ausgesprochen.

Voraussetzung für den Erwerb der Bezeichnung im regulären Weiterbildungsgang ist nach dem Beschluss der Vertreterversammlung die Facharztanerkennung in einem Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung. Die Weiterbildungszeit beträgt 120 Stunden Kurs-Weiterbildung mit praktischen Übungen in Akupunktur und anschließend unter Anleitung eines Weiterbildungsbefugten 60 Stunden praktische Akupunkturbehandlung, 20 Stunden Fallseminare mit mindestens fünf Sitzungen innerhalb von 24 Monaten. Eine Prüfung ist wie bei allen anderen Zusatzweiterbildungen vorgesehen.

Noch im Herbst 2005 hatten sich die Delegierten gegen die Zusatzweiterbildung "Akupunktur" ausgesprochen. Seit Frühjahr 2006 erkennt der Gemeinsame Bundesausschuss die Akupunktur als Leistung der Gesetzlichen Krankenkassen für die Behandlung von chronischen Rücken- und Knieschmerzen an.

Stand: 26.11.2007

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letzte Änderung am 26.11.2007