"Generalangriff auf die ärztliche Schweigepflicht"

Stuttgart, den 26. November 2007. Die Vertreterversammlung der Landesärztekammer Baden-Württemberg sprach sich am vergangenen Samstag (24.11.) nachhaltig gegen die im Rahmen des Pflege-Weiterentwicklungsgesetzes beabsichtigte Änderung des Sozialgesetzbuches V aus, wonach Ärztinnen und Ärzten künftig eine Meldepflicht bei sogenannten selbstverschuldeten Krankheiten auferlegt werden soll. "Diese Regelung muss als Generalangriff auf die ärztliche Schweigepflicht bewertet werden", war die einhellige Meinung der 96 Delegierten.

Außerdem kritisierten die Ärztevertreter die vom Bundestag beschlossene Novellierung gesetzlicher Vorschriften zur Telekommunikationsüberwachung und anderer Ermittlungsmaßnahmen. Danach werden Ärzte gegenüber anderen Trägern von Berufsgeheimnissen benachteiligt. Anders als bei Abgeordneten, Strafverteidigern und Seelsorgern, deren Kommunikation absolut geschützt ist, soll die Kommunikation von Ärzten mit Patienten nach einer Verhältnismäßigkeitsprüfung bei strafrechtlichen Ermittlungsverfahren verwertet werden können. Dazu die Ärztevertreter unmissverständlich: "Dadurch wird das Arzt-Patienten-Verhältnis schwer belastet."

In einer weiteren Entschließung forderten die Delegierten eine bessere Finanzausstattung für Krankenhäuser: Sie appellierten an die Bundesregierung, die finanzielle Schieflage zahlreicher Krankenhäuser zur Kenntnis zu nehmen und Abhilfe zu schaffen. "Durch jahrelange Deckelung der Krankenhausbudgets ist die Schere zwischen Einnahmen und Ausgaben kontinuierlich größer geworden. Die für das Jahr 2008 vom Bundesgesundheitsministerium vorgesehene Budgetsteigerungsrate von 0,64% reicht nicht aus, die zu erwartenden Kostensteigerungen auszugleichen. Auf jeden Fall sollte darauf verzichtet werden, dass die Krankenhäuser einen Beitrag in Höhe von 0,5% ihrer Budgets zur Sanierung der Krankenkassen beisteuern müssen. Die Krankenkassen sind saniert und verfügen inzwischen über Millionenüberschüsse", heißt es in der Entschließung.

Stand: 26.11.2007

Zurück

letzte Änderung am 26.11.2007