Facharztqualifikation darf nicht abgewertet werden

Fachärzte müssen als Fachärzte bezahlt werden, so der einstimmige Beschluss der Vertreterversammlung der Landesärztekammer Baden-Württemberg vom 24. Februar 2007. Damit prangert die Standesvertretung der rund 53.000 Ärztinnen und Ärzte im Südwesten die am Universitätsklinikum Ulm geübte Praxis an, nicht alle Fachärzte auch als solche zu vergüten. Viele dieser Ärzte werden - obwohl sie in ihrem Fachgebiet tätig sind - mit der Begründung, sie wären nicht fachärztlich tätig, als Assistenzärzte bezahlt.

Nach Überzeugung der Delegierten der Landesärztekammer Baden-Württemberg verstößt es sowohl gegen die Bestimmungen des "Tarifvertrages-Ärzte" als auch gegen die Berufsordnung der Landesärztekammer Baden-Württemberg, wenn Krankenhausverwaltungen und Klinikdirektoren die höchstqualifizierte Arbeit von nachgeordneten Fachärztinnen und Fachärzten aus vergütungstechnischen Gründen als nicht fachärztlich bezeichnen, obwohl diese eine staatliche Facharztqualifikation besitzen und durch ihre Behandlung an stationären Patienten den sog. "Facharztstandard" gewährleisten.

Die Vertreterversammlung der Landesärztekammer Baden-Württemberg betont: Setzt eine Klinik Fachärztinnen/-ärzte in dem Gebiet ein, in dem sie besondere Kenntnisse und Fertigkeiten erworben haben, üben sie eine entsprechende fachärztliche Tätigkeit und keine weniger qualifizierte ärztliche Tätigkeit aus.

Stand: 27.02.2007

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letzte Änderung am 27.02.2007