Tag der Organspende

Stuttgart, 31. Mai 2007. Am 2. Juni findet der Tag der Organspende statt. In der Bundesrepublik warten derzeit über 13 000 Menschen auf ein Leben spendendes Organ, davon 1 500 allein in Baden-Württemberg.

Dazu die Präsidentin der Landesärztekammer Baden-Württemberg, Dr. Ulrike Wahl: "Eine Organspende rettet Leben. Rund 82 Prozent der Bürger wären bereit, nach ihrem Tod Organe zu spenden, allerdings halten nur 12 Prozent der Menschen ihre Entscheidung schriftlich fest oder teilen sie Nahestehenden mit. Deshalb appelliere ich eindringlich, dass jeder Einzelne prüfen möge, ob er sich nicht doch für einen Spenderausweis entscheidet."

Dr. Wahl geht mit gutem Beispiel voran: "Ich selbst besitze seit vielen Jahren einen Organspendeausweis, den ich immer bei mir habe", sagt die Kammerpräsidentin. Auf der Homepage der Landesärztekammer (www.aerztekammer-bw.de) stehen Spendeausweise für jedermann zum Download bereit.

In Deutschland gilt für die Organspende die sogenannte "erweiterte Zustimmungslösung", das heißt ein Organ darf nach dem Tod nur dann entnommen werden, wenn der Spender zu Lebzeiten sein ausdrückliches Einverständnis erklärt hat oder nach dem Tod die Angehörigen zustimmen. Ein Organspendeausweis erspart der eigenen Familie im Ernstfall eine schwere Entscheidung. Der Ausweis ist gültig, solange der Träger ihn besitzt. Die Daten werden nicht gespeichert oder registriert. Die Entscheidung zur Organspende kann jederzeit zurückgenommen werden, indem der Ausweis geändert oder vernichtet wird.

"Wir sollten uns bewusst machen, dass jeder von uns in eine Situation geraten kann, in der nur noch eine Organspende das Weiterleben möglich macht," so Dr. Wahl. Wer einen Spenderausweis bei sich trage, dokumentiere damit seine Bereitschaft, Menschen in existenzieller Not mit einem lebensspendenden Organ zu helfen.

Stand: 31.05.2007

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letzte Änderung am 31.05.2007