Medienberichte über alkoholisierten Arzt

In den Medien wird heute von einem Arzt aus Ulm berichtet, der unter Alkoholeinfluss eine Operation durchgeführt haben soll und dabei ohnmächtig geworden sei. Hierzu nimmt die Landesärztekammer Baden-Württemberg wie folgt Stellung:

1. Medienberichte, nach denen sich der Arzt selbst daraufhin bei der Ärztekammer angezeigt habe, treffen nicht zu. Inzwischen ist jedoch bekannt, dass die fragliche Operation bereits im Frühjahr 2007 stattfand. Eine Überprüfung des Vorgangs durch die Bezirksärztekammer Südwürttemberg führte zu einer Einstellung des Verfahrens.

2. Medienberichte, nach denen der Arzt kürzlich die Facharztkompetenz für Orthopädie und Unfallchirurgie erworben habe, treffen zu. Die Weiterbildungsprüfung wurde am 23. Januar 2008 erfolgreich abgelegt.

Wenn sich ein Arzt bei seiner Ärztekammer anzeigt oder angezeigt wird, stehen zwei Verfahrenswege offen:

1. Hat ein Patient während einer Behandlung Schaden genommen, können der Patient oder der Arzt die Gutachterkommission für Fragen ärztlicher Haftpflicht anrufen. Dieses weisungsunabhängige Gremium klärt objektiv, ob die gesundheitliche Komplikation auf einem Behandlungsfehler beruht. Die Kommission erstattet ein schriftliches Gutachten zu der Frage, ob ein dem Arzt vorwerfbarer Behandlungsfehler festgestellt werden kann, durch den der Patient einen Gesundheitsschaden erlitten hat oder erleiden wird.

2. Bei allen anderen Verstößen gegen das Gebot der gewissenhaften Berufsausübung kann der Kammeranwalt ein Ermittlungsverfahren einleiten, um zu prüfen, ob ein Arzt gegen die Berufsordnung der Landesärztekammer Baden-Württemberg verstoßen hat. Nach Abschluss der Ermittlungen kann er ein berufsgerichtliches Verfahren eröffnen oder das Verfahren einstellen. Bei schweren Verstößen, die die berufliche Eignung eines Arztes in Frage stellen, informiert die Ärztekammer das Regierungspräsidium Stuttgart als Approbationsbehörde.

Die Landesärztekammer Baden-Württemberg und die Bezirksärztekammern sind zum Amtsgeheimnis verpflichtet. Wir bitten daher um Verständnis, dass wir derzeit keine weiteren Informationen geben können.

Stand: 31.01.2008

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letzte Änderung am 31.01.2008