"Bundeseinheiltiches Nichtraucherschutzgesetz muss kommen"

Stuttgart, 31. Juli 2008. Wir begrüßen das Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts zum Rauchverbot, in dem es das strikte und absolute Rauchverbot in der Gastronomie für verfassungsgemäß erklärt, so der Vizepräsident der Landesärztekammer Baden-Württemberg, Dr. med. Ulrich Clever. Allerdings sehen wir die Verlagerung der "Ausnahmen-Problematik", beispielsweise unter dem Stichwort "Einraumkneipe", auf die Landesebene kritisch: Aus unserer Sicht kann es nur ein umfassendes Rauchverbot geben und keine Insel-Lösungen in den Bundesländern. Gerade vor dem Hintergrund des aktuellen Urteils bietet sich die echte Chance für ein bundesweites und vollständiges Rauchverbot in der Gastronomie.

Seit dem Inkrafttreten der Nichtraucherschutzgesetze hat in Deutschland ein eindrucksvoller Bewusstseinswandel eingesetzt. Kaum jemand spricht mehr von Diskriminierung, wenn Raucher vor die Tür geschickt werden. Zigarettenrauch wird nicht mehr als bloße Belästigung wahrgenommen - die Gefährdung für die Gesundheit der Passivraucher ist durch viele toxikologische und klinische Untersuchungen unzweifelhaft belegt, so Dr. Clever. Unter den 4000 im Tabakrauch enthaltenen Substanzen ist Nikotin für die suchtbedingende Wirkung verantwortlich, Kohlenmonoxid für Herz-Kreislauf-Schäden sowie Teer und Karzinogene für Lungenkrebs, Emphysem und Bronchialerkrankungen. Rauchen ist demnach für viele und potenziell lebensbedrohliche Krankheiten verantwortlich. In Deutschland sterben bislang jährlich zirka 120 000 Menschen an rauchbedingten Krankheiten. Der dadurch entstehende volkswirtschaftliche Schaden ist enorm. Medizinische Versorgung und Arbeitsausfall durch rauchbedingte Erkrankungen führten allein im Jahre 2002 zu volkswirtschaftlichen Kosten von fast 20 Milliarden Euro.

Nach den Worten von Dr. Clever, der auch Vorsitzender des Landesärztekammer-Ausschusses "Prävention und Umwelt" ist, sind gerade vorbeugende Maßnahmen gegen das Rauchen wichtig, damit die Menschen gar nicht erst zu rauchen beginnen. Politische Initiativen wie Steuererhöhungen für Tabakwaren, Maßnahmen gegen Schmuggel, Verbot direkter und indirekter Tabakwerbung, Verkaufsverbot an Kinder und Jugendliche oder auch Regelungen für Produktinhalt und Verpackung waren bislang nur bedingt erfolgreich. Wichtigste präventive Maßnahme war und ist dagegen der Nichtraucherschutz in der Öffentlichkeit und am Arbeitsplatz. Insofern ist das Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts nach Überzeugung von Dr. Clever unmissverständlich und wegweisend: Das bundeseinheitliche Nichtraucherschutzgesetz muss kommen.

Stand: 31.07.2008

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letzte Änderung am 31.07.2008