Neuer Gehaltstarifvertrag für Medizinische Fachangestellte / Arzthelferinnen

Vertrag tritt rückwirkend zum 1. Januar 2009 in Kraft

Nachdem der geltende Gehaltstarifvertrag vom November 2007 fristgerecht zum 31. Dezember 2008 gekündigt worden war, haben die Tarifvertragsparteien nun einen neuen Gehaltstarifvertrag vereinbart, der rückwirkend zum 1. Januar 2009 in Kraft tritt. 

Der Abschluss beinhaltet

  • eine Einmalzahlung für die Monate Januar bis Juli 2009 in Höhe von 330 Euro für Vollbeschäftigte, anteilig für Teilzeitbeschäftigte; zahlbar spätestens mit dem Gehalt August 2009
  • ab 1. Juli 2009 eine lineare Gehaltserhöhung von 5 Prozent
  • eine Erhöhung der Ausbildungsvergütung in allen Ausbildungsjahren um einheitlich 50 Euro

Die Ausbildungsvergütung beträgt damit ab 1. Juli 2009

  • im 1. Ausbildungsjahr 531 Euro
    im 2. Ausbildungsjahr 572 Euro
    im 3. Ausbildungsjahr 616 Euro

der Gehaltstarifvertrag hat eine 24-monatige Laufzeit bis zum 31. Dezember 2010.

Der Gehaltstarifvertrag gilt unmittelbar und zwingend für Mitglieder der tarifschließenden Parteien. Soweit keine Tarifbindung vorliegt, gelten die tariflichen Bestimmungen, wenn im Arbeitsvertrag auf den Gehaltstarifvertrag Bezug genommen wird. Dies ist bei den von der Kammer herausgegebenen Musterverträgen der Fall.

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Stand: 04.06.2009

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letzte Änderung am 04.06.2009