Noch immer kein Fortbildungsnachweis abgegeben? Fristablauf am 30.6.2009

Fristablauf am 30.6.2009

Für die Allerletzten ist die Geschäftsstelle der LÄK in Stuttgart am 30.6.2009 bis 22.00 Uhr geöffnet!

Die Landesärztekammer hat befristet die Funktion einer Postannahmestelle für die KVBW für Nachweise zur Erfüllung der Fortbildungspflicht gemäß § 95d SGB V übernommen. Für die Ärzte bedeutet dies, dass, obwohl der Nachweis gegenüber der KVBW erbracht werden muss, ein Eingang des Zertifikatsantrages mit den vollständigen Unterlagen bei der Ärztekammer bis zum 30. Juni 2009, also dem letzten Tag der Frist, noch als fristgerecht eingegangen gewertet wird.

Um insbesondere den Ärzten, die jetzt unter erheblichen Zeitdruck geraten sind und solchen, die ihre Unterlagen gerne persönlich abgeben wollen entgegenzukommen, wird die Geschäftsstelle der Landesärztekammer in Stuttgart-Degerloch, Jahnstr. 38A am 30.6.2009 bis 22 Uhr geöffnet sein. Danach können die Unterlagen nur noch in den Paketkasten eingeworfen werden.

Stand: 24.06.2009

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letzte Änderung am 24.06.2009