Meilenstein für den Haushalt

Delegierte beschließen neue Beitragsordnung und Beitragsfaktorsatzung

Als einen "Meilenstein für den Haushalt" bezeichnete Dr. Joachim Koch, Vorsitzender des Haushaltsausschusses der Landesärztekammer Baden-Württemberg, die von der Vertreterversammlung angenommene Satzung zur Änderung der Beitragsordnung: "Diese Satzung stellt eine gute Balance zwischen Haushaltsstabilität und den Interessen der Mitglieder dar", so Dr. Koch vor den Delegierten. Vorausgegangen waren intensive Beratungen der Geschäftsführerkonferenz und des Haushaltsausschusses.

Die neue Satzung, die zum 1. Januar 2010 in Kraft treten wird, war bereits im Vorfeld mit dem Sozialministerium Baden-Württemberg im Hinblick auf deren Genehmigungsfähigkeit abgestimmt worden. Sie enthält unter anderem Regelungen für Mitglieder mehrerer Kammern, mehrfach approbierte Ärzte sowie für Ruheständler.

Eine grundlegende Neuerung stellt die Einführung einer sogenannten Beitragsfaktorsatzung dar: Bislang musste bei Änderung des Beitragsfaktors jeweils über die gesamte Beitragsordnung als Satzung abgestimmt werden. Durch Verweis auf die Beitragsfaktorsatzung ist, losgelöst von den übrigen Regelungen der Beitragsordnung, künftig lediglich über den geänderten Beitragsfaktor Beschluss zu fassen.

Stand: 20.07.2009

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letzte Änderung am 20.07.2009