Ärzte und Pflegeheime wollen Kooperation verbessern

„Es gibt keine generelle ärztliche Unterversorgung von Heimpatienten in Deutschland, aber wir können besser werden. Bundesärztekammer (BÄK) und der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa) haben deshalb eine Vereinbarung zur Verbesserung der Kooperation zwischen niedergelassenen Ärzten und Pflegeheimen bei der Versorgung von Heimpatienten geschlossen.“ Darauf verwies Dr. Cornelia Goesmann, Vizepräsidentin der Bundesärztekammer.

Nach Auffassung beider Organisationen könne die medizinische Versorgung optimiert werden, wenn die Kooperation zwischen Pflegefachpersonal der Heime und heimversorgenden Ärzten effektiv und reibungsfrei organisiert würde. In dem gemeinsamen Papier „Kooperation in der heimärztlichen Versorgung – Eckpunkte zur Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen Ärzten und Pflegeheimen“ ist eine breite Palette von kurzfristig umsetzbaren Maßnahmen für eine effektive Kooperation und Koordination genannt wie zum Beispiel bessere Organisation bei Visiten, abgestimmte Arztbesuche und Bereitschaftsdienst möglichst an sieben Tagen in der Woche sowie von Heimpersonal begleitete Facharztbesuche von Bewohnern. Mit den vorgeschlagenen Maßnahmen ließen sich auch für Patienten belastende Notfall-Krankenhauseinweisungen an Wochenenden vermeiden. Handlungsleitend sei immer die weitestgehende Betreuung durch den vertrauten Hausarzt.

„Die Anforderungen an die medizinisch-pflegerische Versorgung in Pflegeheimen sind in den letzten Jahren ganz erheblich gestiegen. Um hier leistungsfähig zu bleiben, müssen einerseits die Kräfte durch gute Koordination gebündelt und andererseits die fehlenden Rahmenbedingungen geschaffen werden. Mit unseren gemeinsamen Vorschlägen streben wir eine schnelle Verbesserung an“, so Bernd Meurer, Präsident des bpa. Einen zentralen Ansatzpunkt sehen BÄK und bpa in verbindlichen Absprachen zwischen den regelmäßig besuchenden Hausärzten und den Pflegefachkräften. Hiervon würden Ärzte und Pflegefachkräfte zum Wohle des Patienten profitieren, betonen die Organisationen.

Beide Seiten sehen als Ursachen für die Koordinierungs- und Versorgungsmängel im Wesentlichen die demografische Entwicklung, die zunehmende Verlagerung von medizinischen Leistungen aus der Krankenhausbehandlung in den stationären Pflegebereich sowie den sich abzeichnenden Ärztemangel. Zur Finanzierung einer optimierten Heimversorgung müsste diese entsprechend in den Verträgen zur hausarztzentrierten Versorgung berücksichtigt werden oder es müssten zusätzliche Verträge nach § 140 a beziehungsweise § 119 b SGB V abgeschlossen werden, wobei auch der Aufwand der Pflegeheime sowie deren personelle Ausstattung zu berücksichtigen wären. Die vorliegenden Eckpunkte sollten Grundlage für solche Verträge sein, heißt es in dem gemeinsamen Papier.

Stand: 14.12.2009

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letzte Änderung am 14.12.2009