Deutschkenntnisse ausländischer Ärzte (24.11.2012)

Die Landesärztekammer Baden-Württemberg fordert die Mitglieder der Kultusministerkonferenz und der Gesundheitsministerkonferenz auf, sich in entsprechenden Beschlüssen auf Folgendes zu einigen, um zu gewährleisten, dass alle ausländischen Ärzte, die in Deutschland praktizieren, über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen:

  1. Zur Erteilung einer Berufserlaubnis oder einer Approbation muss eine anerkannte allgemeinsprachliche Prüfung vorliegen, die nicht länger als drei Jahre zurückliegt und mindestens die Niveaustufe B2 des Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) abbildet. Eine Liste mit anerkannten allgemeinsprachlichen Prüfungen (z. B. Goethe-Zertifikat, Telc-Zertifikat, TestDaF-Zertifikat) wird erstellt und veröffentlicht.
  2. Darüber hinaus muss der Antragsteller das Bestehen einer anerkannten Fachsprachenprüfung, die nicht länger als drei Jahre zurückliegt, nachweisen. Die Bundesländer einigen sich auf eine (Muster)Prüfungsordnung (Prüfungsinhalt, Dauer, Gebühr, Wiederholbarkeit etc.), die alle vier Sprachkompetenzen (Verstehen, Sprechen, Lesen, Schreiben) umfasst, lassen Testzentren zu und überprüfen diese regelmäßig. Eine Liste mit anerkannten Fachsprachenprüfungen und Vorbereitungskursen wird veröffentlicht.



Begründung:

Viele Bundesländer akzeptieren Sprachzertifikate (Niveau B2 des GER) unterschiedlicher in- und ausländischer Anbieter. Zuweilen reicht auch eine mündliche Vorsprache bei der Behörde. Lediglich ein Bundesland besteht auf die Vorlage eines Goethe-Zertifikats oder Telc-Zertifikats (Niveaustufe B2 des GER). Zwei Bundesländer führen zusätzlich noch eine mündliche Fachsprachenprüfung durch. Ein Bundesland verlangt ausschließlich eine mündliche Fachsprachenprüfung. Diese unterschiedlichen Anforderungen und Verfahrensweisen in den einzelnen Bundesländern sind sachlich und rechtlich nicht zu begründen. Die aus ihnen resultierende uneinheitliche und vielerorts mangelhafte Sprachkompetenz ausländischer Ärzte führt zu Zweifeln an der durchgehenden Gewährleistung der Patientensicherheit. Sie sind zudem für ausländische Ärzte, die oftmals nicht wissen, in welchem Bundesland sie später arbeiten wollen, verwirrend.
Es ist nicht davon auszugehen, dass alle in- und ausländischen Sprachschulen, die Prüfungen abnehmen, die beschriebenen Kompetenzstufen des GER in ihren Prüfungen richtig abbilden und geforderte Qualitätsstandards einhalten. Ferner muss kritisch hinterfragt werden, ob Mitarbeiter von Behörden, die meist keine entsprechende Ausbildung vorweisen können, in der Lage sind, die sprachlichen Kompetenzen von Antragstellern aufgrund eines Gespräches verlässlich und sicher einschätzen zu können. Zudem erlaubt ein Gespräch keine Aussage über die schriftliche Kompetenz eines Antragsstellers. Diese Gesamtsituation führt dazu, dass nicht alle ausländischen Ärzte, die eine Berufserlaubnis oder Approbation erhalten, das Niveau B2 des GER tatsächlich erreicht haben.

Das allgemeinsprachliche Niveau B2 des GER stellt zudem erfahrungsgemäß nicht sicher, dass die ausländischen Ärzte mit Patienten, Kollegen und anderen Berufsgruppen ohne Schwierigkeiten kommunizieren können. Eine zusätzliche Prüfung in „Ärztlicher Kommunikation“ wird daher für dringend notwendig erachtet.

Ausländische Abiturienten, die in Deutschland Medizin studieren wollen, müssen ebenfalls ausreichende Sprachkenntnisse nachweisen. Dies ist entweder durch die „Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang“ (DSH) möglich, die nach Zulassung zum Studiengang von den einzelnen Universitäten abgenommen wird oder durch andere festgelegte Nachweise. Hierzu zählt der „Test Deutsch als Fremdsprache“ (TestDaF) des TestDaF-Instituts. Erreicht werden muss die Niveaustufe 4. Diese Niveaustufe liegt zwischen B2 und C1 des GER.

Mit der flächendeckenden Einführung einer anerkannten allgemeinsprachlichen Sprachprüfung auf dem Niveau B2 des GER und einer anerkannten Fachsprachenprüfung ließen sich deutliche Verbesserungen des Ist-Zustandes bewerkstelligen, sowohl was die sprachliche Qualifikation der ausländischen Ärzte als auch was die Transparenz und Einheitlichkeit des Verfahrens betrifft. Die sprachlichen Anforderungen an die Zulassung zum Medizinstudium und zum Arztberuf wären vergleichbar.

Das im April 2012 beschlossene Anerkennungsgesetz zielt auf eine vereinfachte Integration ausländischer Fachkräfte ab. Aufgrund des Ärztemangels in Deutschland wird es sich politisch schwierig gestalten, das seit Jahren akzeptierte Niveau B2 des GER auf das Niveau C1 des GER (wie im Beschluss Nr. 8 der 121. HV gefordert) anzuheben. Einfacher und zielführender wäre es hingegen, darauf zu dringen, nur anerkannte Sprachprüfungen (z.B. Goethe-Zertifikat B2, TELC-Zertifikat B2, TestDaF Niveaustufe 4) in Kombination mit einer anerkannten Fachsprachprüfung zu akzeptieren.

Stand: 26.11.2012

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letzte Änderung am 26.11.2012