Rechtsunsicherheit für Patienten und Ärzte bei Zwangsbehandlung beenden (24.11.2012)

Die Landesärztekammer Baden-Württemberg fordert die Gesetzgeber auf Landes- und Bundesebene auf, ohne Verzögerung klare gesetzliche Rahmenbedingungen zu schaffen, die eine Behandlung schwerer psychischer Störungen, für den Fall dass dies im Einzelfall erforderlich ist, auch ohne Einverständnis des Patienten ermögli-chen.

Infolge der Feststellung des Bundesverfassungsgerichts, dass Abschnitte der Landesgesetzgebungen, die die zwangsweise Behandlung von psychisch Kranken mit selbst- oder fremdgefährdenden Verhaltensweisen regeln, nicht verfassungskonform sind und der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass eine medizinisch indizierte Behandlung nach dem Betreuungsrecht (§ 1906 BGB) gegen den natürlichen Willen des Patienten nicht mehr zulässig ist, ist ein juristisches Vakuum entstanden.

Die Landesärztekammer Baden-Württemberg begrüßt in Übereinstimmung mit Fachgesellschaften wie der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie, Psychotherapie und Nervenheilkunde (DGPPN) und des Vereins der Baden-Württembergischen Krankenhauspsychiater (VBWK) ausdrücklich die höchstrichterliche Hervorhebung von Autonomie und Selbstbestimmung sowie der Bedeutung der Einwilligungsfähigkeit bzw. Einsichtsfähigkeit des Patienten.

Jedoch kann, wenn die Bereitschaft zu einer Behandlung durch intensive Gespräche und einen psychotherapeutischen Zugang nicht erreicht werden kann und die krankheitsbedingte Selbst- oder Fremdgefährdung bedrohlich ist, ein unmittelbares therapeutisches Eingreifen zur Gefahrenabwehr geboten sein. Die Anwendung von Zwang als letztes Mittel ist nicht nur gerechtfertigt, sondern unter medizinethischen Gesichtspunkten - Gesundheit wiederherstellen, Schaden vermeiden, den am schwersten Kranken eine wirksame Behandlung nicht vorenthalten - sogar geboten. So dient eine Therapie gegen den Willen des Patienten in diesen Fällen nicht nur dem Wohle des Betroffen, sondern letztendlich auch dazu, ihm wieder eine autonome Entscheidung zu ermöglichen.

Aktuell sehen wir die ausgesprochen problematische Situation, dass je nach Amtsgerichtsbezirk, und teilweise auch in Abhängigkeit vom einzelnen Richter, die derzeit geltenden Rechtsgrundlagen unterschiedlich bewertet und ausgedeutet werden. Für die direkt am Patienten Tätigen besteht keinerlei Sicherheit mehr. Die verantwortlichen Ärzte bewegen sich im Alltag zwischen den strafrechtlichen Vorwürfen einer Freiheitsberaubung bzw. Körperverletzung oder aber einer unterlassender Hilfeleistung. Die Verzögerung der Schaffung einer präzisen rechtlichen Grundlage führt im Klinikalltag zu massiven Problemen und geht zu Lasten der Patienten und Mitarbeiter.

Aus diesem Grund muss das Gesetzgebungsverfahren mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln vorangetrieben werden.





Stand: 26.11.2012

Zurück

letzte Änderung am 26.11.2012