Grundsätzliche Änderung der PEPP-Systematik nötig (23.11.2013)

Die Vertreterversammlung der Landesärztekammer Baden-Württemberg fordert die nächste Bundesregierung auf, in den angekündigten Überarbeitungsprozess des PEPP (Pauschaliertes Entgeltsystem für Psychiatrie und Psychosomatik) die Träger der Selbstverwaltung und die Fachgesellschaften und Verbände einzubeziehen.

Der mittels Ersatzvornahme durch den Bundesminister für Gesundheit in Kraft gesetzte PEPP-Katalog zeigt große systematische Mängel, die nur durch grundlegende Änderungen der Berechnungssystematik ausgeräumt werden können. Hierfür muss der Sachverstand der am Patienten Arbeitenden eingebunden werden, um die spezifischen (sich fundamental vom DRG-Bereich unterscheidenden) Rahmenbedingungen in Psychiatrie, Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychosomatik zu berücksichtigen.

Ziel muss der Erhalt bzw. eine Verbesserung der Behandlungsqualität für psychisch Kranke sein, nicht eine Arbeitsverdichtung bei den Mitarbeitenden durch Zunahme von Dokumentations- und Kodiertätigkeiten. Der Umfang der in einer psychiatrisch-psychotherapeutischen Klinik zu erbringenden Leistungen wird weniger von der Diagnose als vielmehr individuell von der Befindlichkeit und den persönlichen Lebensbedingungen und Ressourcen des einzelnen Patienten beeinflusst. Der individuelle und vielfältige Hilfe- und Behandlungsbedarf auf psychischem, somatischem und sozialem Gebiet wird bislang nicht ausreichend abgebildet.

Eine Entgeltkalkulation muss sich deshalb am Aufwand der Behandlung orientieren und die klinische Realität praktikabel und leistungsgerecht abbilden. Die von den Fachverbänden vorgelegten konkreten Vorschläge zur Tageskalkulation (TEPP) müssen hierbei Berücksichtigung finden. Dafür sind sowohl eine Verlängerung von Options- und budgetneutraler Phase, als auch verbindliche Überprüfungen und Überarbeitungen unter Beteiligung der Verbände nötig.

Die Belange psychisch kranker Menschen dürfen in der politischen Wahrnehmung nicht weiter in den Schatten treten.

Stand: 23.11.2013

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letzte Änderung am 23.11.2013