Interessenkonflikte (23.11.2013)

Der Vorstand der Landesärztekammer wird beauftragt, in der 8. Vertreterversammlung einen Vorschlag zur Änderung der Berufsordnung vorzulegen, in dem die Kriterien und Inhalte zur Offenlegung von Interessenkonflikten bei Fortbildungsveranstaltungen definiert werden.

Begründung:

In § 5 Absatz 4 Fortbildungsordnung (BW), wird nicht festgelegt was ein Interessenkonflikt ist und wie er festgestellt wird. Es ist daher erforderlich, dass eine Feststellung des Bezugsrahmens und der Zuständigkeiten getroffen wird.

Stand: 23.11.2013

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letzte Änderung am 23.11.2013