Analoge Bewertungen
Aufgrund der größeren Zeitabstände bei der Aktualisierung der GOÄ durch Bundesregierung und Bundesrat ergibt sich häufig die Notwendigkeit, für neue medizinische Leistungen eine analoge Abrechnung nach § 6 Abs. 2 GOÄ vorzunehmen. Um Ärzten, Patienten und Kostenträgern die Abrechnung und Rechnungsüberprüfung zu erleichtern, veröffentlicht die Bundesärztekammer ein Verzeichnis Analoger Bewertungen der Bundesärztekammer", das Leistungen enthält, die im Einvernehmen mit dem Bundesgesundheitsministerium, dem Bundesinnenministerium und dem Verband der Privaten Krankenversicherungen e. V. definiert wurden. Es handelt sich hierbei um Analogbewertungen, die zwar nicht mit der rechtlichen Verbindlichkeit des GOÄ-Verordnungstextes gleichgesetzt werden können, aufgrund der umfangreichen Abstimmung mit den Kostenträgern sind sie jedoch allgemein anerkannt, so dass ihre Anwendung in der Regel nicht zu weiteren Rückfragen oder zur Ablehnung der Kostenerstattung führt.
Dieses Verzeichnis Analoger Bewertungen der Bundesärztekammer (veröffentlicht am 14. Juli 1997 im Deutschen Ärzteblatt 94, Heft 2829) wurde nunmehr um zwei Positionen erweitert:
- Nr. A 1716 Spaltung einer
Harnröhrenstriktur unter Sicht (z.B. nach
Sachse)
analog Nr. 1802 GOÄ 739 Punkte, Einfachsatz: 43,07 €
- Nr. A 1833a Wechsel eines
suprapubischen Harnblasenfistelkatheters,
einschließlich Spülung, Katheterfixation und
Verband
analog Nr. 1833 GOÄ 237 Punkte, Einfachsatz: 13,81 €
Daneben wurden weitere, häufig von den Fach- bzw. Berufsverbänden vorgeschlagene Analogbewertungen diskutiert, die jedoch nicht in das offizielle" Analogverzeichnis aufgenommen werden konnten, da nicht mit allen Abstimmungspartnern eine vollständige Einigung erzielt wurde. Diese Leistungspositionen werden nachfolgend als Abrechnungsempfehlungen der Bundesärztekammer" wiedergegeben. Die Anwendung dieser Ziffern wird selbstverständlich auch von der Gemeinsamen Gutachterstelle für sachgerecht angesehen und bei Liquidationsüberprüfungen akzeptiert.
- Kombinationsnarkose mit
Larynxmaske, bis zu einer Stunde
analog Nr. 462 GOÄ 510 Punkte, Einfachsatz: 29,73 €
- Kombinationsnarkose mit
Larynxmaske, jede weitere angefangene halbe
Stunde
analog Nr. 463 GOÄ 348 Punkte, Einfachsatz: 20,28 €
- Blasenhalsschlitzung (z.B. nach
Turner Warwick)
analog Nr. 1777 GOÄ 924 Punkte, Einfachsatz: 53,86 €
- Chirotherapeutischer Eingriff an
einem oder mehreren Extremitätengelenken, je
Sitzung
analog Nr. 3306 GOÄ 148 Punkte, Einfachsatz: 8,63 €
Eine mehr als zweimalige Berechnung im Behandlungsfall muss begründet werden.
- Analytische Auswertung einer oder
mehrerer Atemproben eines
13-C-Harnstoff-Atemtests nach Nr. A 619,
ggf. einschließlich Probenvorbereitung,
insgesamt
analog Nr. 3783 GOÄ 570 Punkte, Einfachsatz: 33,22 €
letzte Änderung am 22.10.2002