Aufgaben und Mitgliederservice

Berufsvertretung aller Ärztinnen und Ärzte

  • Als Körperschaft des öffentlichen Rechts ist es unsere Aufgabe, auf der Grundlage des Heilberufe-Kammergesetzes die beruflichen Belange unserer Mitglieder wahrzunehmen.
  • Wir sind Träger der ärztlichen Selbstverwaltung.
  • Die Landesärztekammer hat ihren Sitz in Stuttgart. Hinzu kommen vier Bezirksärztekammern in den Regierungsbezirken.

Unsere Mitglieder

  • Uns gehören zum 31.12.2013 mehr als 63 200 Ärztinnen und Ärzte als Mitglieder an.
  • Rund 19 300 Kammermitglieder sind im ambulanten und ca. 23 700 im stationären Bereich tätig. Außerhalb dieser Bereiche arbeiten etwa 4 270 Ärztinnen und Ärzte.
  • Rund 15 800 Kammermitglieder sind im Ruhestand bzw. ohne ärztliche Tätigkeit.

Unsere Aufgaben

  • den Gesundheitsschutz der Bevölkerung zu fördern und mit anderen Gesundheitsberufen zu kooperieren
  • die Berufsinteressen der Ärztinnen und Ärzte wahrzunehmen sowie Politik und Verwaltung zu beraten
  • die ärztliche Weiterbildung zu überwachen und zu fördern
  • die ärztliche Fortbildung zu fördern
  • Maßnahmen zur Qualitätssicherung der ärztlichen Berufsausübung zu entwickeln und anzuwenden
  • die Erfüllung der Berufspflichten unserer Mitglieder zu überwachen und eine Berufsgerichtsbarkeit einzusetzen
  • das Ausbildungswesen der Medizinischen Fachangestellten zu organisieren
  • Fortbildung

    Ärztinnen und Ärzte, die ihren Beruf ausüben, sind verpflichtet, sich in dem Umfange beruflich fortzubilden, wie es zur Erhaltung und Entwicklung der zu ihrer Berufsausübung erforderlichen Fachkenntnisse notwendig ist (§ 4 Berufsordnung).   › Weiterlesen

  • Weiterbildung

    Ziel der Weiterbildung ist der geregelte Erwerb eingehender Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten für definierte ärztliche Tätigkeiten nach Abschluss der Berufsausbildung. Sie erfolgt im Rahmen mehrjähriger Berufstätigkeit unter Anleitung zur Weiterbildung befugter Ärzte. Die Weiterbildung wird grundsätzlich mit einer Prüfung abgeschlossen.   › Weiterlesen

  • Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)

    Die Vergütungen für privatärztliche Leistungen bestimmen sich nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).   › Weiterlesen

  • Qualitätssicherung

    Qualitätssicherung ist seit jeher ein immanenter Bestandteil ärztlicher Tätigkeit. Die Qualitätssicherung ärztlicher Berufsausübung ist originäre Kammeraufgabe.   › Weiterlesen

  • Ärztliche Stelle Baden-Württemberg

    Die Ärztliche Stelle nach §17a RöV und § 83 StrlSchV überwacht sämtliche im Lande Baden-Württemberg nach der Röntgenverordnung betriebenen Röntgeneinrichtungen gemäß § 16 RöV in einem regelmäßigen Prüfturnus von höchstens zwei Jahren.   › Weiterlesen

  • Ethik-Kommission

    Hier finden Sie alle Informationen über die Ethik-Kommission bei der Landesärztekammer, deren Hauptaufgabe die Beurteilung von klinischen Studien mit Patienten oder gesunden Probanden ist .   › Weiterlesen

  • Download des Kammerlogos

    Hier finden Sie das Kammerlogo in verschiedenen Formaten zum Herunterladen auf Ihren Rechner.   › Weiterlesen

  • State Medical Chamber of Baden-Württemberg

    The State Medical Chamber of Baden-Württemberg is a public corporation responsible for the medical self management. Its work is based on the "Chamber Law for Health Care professions".   › Weiterlesen