Gebührenordnung

Auszug aus der Gebührenordnung der Landesärztekammer Baden-Württemberg 
                                               (gültig ab 1. März 2013)

6. Gebühren für die Beurteilung ärztlicher Tätigkeit durch die Ethikkommission

6.1 Bewertung nach §§ 40,42 AMG
6.1.1 bei monozentrischen klinischen Studien 2500 Euro
6.1.2 als federführende Ethikkommission bei multizentrischen klinischen Prüfungen
3500 Euro bis 6000 Euro
6.2 als beteiligte Ethikkommission bei einer multizentrischen klinischen Prüfung nach § 8 Abs. 5 GCP-Verordnung
bis 3 Prüfstellen 900 Euro
jede weitere Prüfstelle 150 Euro
6.3 Nachträgliche Änderung nach § 10 GCP-Verordnung
6.3.1 Bewertung nach § 10 Abs. 1 GCP-V 
6.3.1.1  bei monozentrischen klinischen Prüfungen 100 bis 700 Euro
6.3.1.2 als federführende Ethikkommission bei multizentrischen klinischen Prüfungen 100 bis 1000 Euro
6.3.1.3 als beteiligte Ethikkommission bei multizentrischen klinischen Prüfungen 50 bis 500 Euro
6.3.2 Bewertung nach § 10 Abs. 4 GCP-V 
6.3.2.1 als zuständige/federführende Ethikkommission
Bearbeitungsgrundgebühr  300 Euro
jede Prüfstelle im eigenen Bereich 150 Euro
jede an dem Verfahren nach § 10 Abs. 4 GCP-V beteiligte Ethikkommission 150 Euro
6.3.2.2 als beteiligte Ethikkommission
a) bei erstmaliger Befassung mit der klinischen Prüfung
- Bearbeitungsgrundgebühr inkl. 3 Prüfstellen 900 Euro
- jede weitere Prüfstelle 150 Euro
b) bei vorangegangener Befassung mit der klinischen Prüfung - Bearbeitungsgrundgebühr 
- Bearbeitungsgebühr 300 Euro 
- jede Prüfstelle  150 Euro
6.4 Stellungnahme nach MPG*, RöV, StrSchVO, TransfusionsG  2500 Euro
6.4.1 Stellungnahme zu Protokolländerungen 100 bis 700 Euro
6.5 berufsrechtliche Beratung eines sponsorunterstützten Forschungsvorhabens 250 bis 1500 Euro

 *  Für Stellungnahmen nach MPG gilt seit 29.06.2010 die Verordnung der Landesregierung zur Änderung der Medizinprodukte-Kostenverordnung