Abschiebung aus stationärer Krankenhausbehandlung (09.07.2005)

Bezugnehmend auf einen Entschließungsantrag an den 108. Deutschen Ärztetag (Drucksache VIII-72) und aus gegebenem Anlass auf Grund mehrerer Abschiebungen aus stationärer Behandlung in Krankenhäusern in Baden-Württemberg ersucht die Vertreterversammlung der Landesärztekammer Baden-Württemberg den Innenminister des Landes, künftig notwendige stationäre medizinische Behandlung oder Rehabilitation nicht ohne richterlichen Beschluss oder gegen ärztlichen Rat zwangsweise beenden zu lassen. Ärztliche Behandlungskompetenz darf durch solche behördlichen Maßnahmen nicht in Zweifel gezogen oder wirkungslos gemacht werden.

Begründung:
Patienten in stationärer Behandlung müssen vor solchen Schritten der Exekutive sicher sein können, denn solche Maßnahmen gegen ärztlichen Rat stellen möglicherweise eine lebensbedrohliche Gefährdung des Flüchtlings dar. Dem Antragsteller liegen mehrere dokumentierte Fälle dieser Art vor.

letzte Änderung am 09.07.2005

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