Abschaffung der AiP-Phase ohne Übergangsregelung (29.11.2003)

Die Vertreterversammlung der Landesärztekammer Baden-Württemberg begrüßt die Initiative der Bundesregierung, die AiP-Phase abzuschaffen und fordert den Bundestag auf, das Gesetz zur Änderung der Bundesärzteordnung so zu gestalten, dass ab dem 1. Oktober 2004 jeder, der sein Medizinstudium mit bestandenem dritten Abschnitt der ärztlichen Prüfung beendet hat, sofort auf Antrag die ärztliche Approbation erhält. Gleichzeitig bittet die Landesärztekammer die Landesregierung darum, sich auf Bundesebene für die geforderte gesetzliche Gestaltung einzusetzen. Sollte es bei der bisher geplanten Übergangsregelung bleiben, ist zu befürchten, dass viele Betroffene ihren Examenstermin verschieben und deshalb im ersten Halbjahr 2004 auf dem Arbeitsmarkt nicht genügend Bewerber für die Stellenbesetzung in den Krankenhäusern zur Verfügung stehen und sich mittelfristig der Facharztmangel fortsetzt.

Die Vertreterversammlung der Landesärztekammer Baden-Württemberg spricht sich weiter dafür aus, die bevorstehende Umwandlung von AiP-Stellen in Assistenzarztstellen im Verhältnis 1:1 vorzunehmen. Eine Stellenreduzierung würde die Patientenversorgung gefährden.

letzte Änderung am 29.11.2003

teaser Ärztekammer im Blick 2014

Auf 24 Seiten informiert die Broschüre über ausgewählte Ereignisse und Aktivitäten im Zeitraum 2013 bis 2014.

Für unser Team suchen wir weitere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter: Hier finden Sie aktuelle Stellenangebote der Landesärztekammer Baden-Württemberg und der vier Bezirksärztekammern.

Für suchtkranke Ärztinnen und Ärzte: Interventionsprogramm