Verlängerung der Übergangsbestimmungen im Arbeitzeitgesetz (26.11.2005)
Die Vertreterversammlung der Landesärztekammer Baden-Württemberg lehnt die Gesetzesinitiative des Bundesrates zur Verlängerung der Übergangsbestimmung in § 25 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) ab, wonach veraltetes Tarifrecht, das europäische Arbeitszeitvorschriften ignoriert, ein weiteres Jahr anwendbar sein soll.
Begründung:
Der Freistaat Bayern hat am 28.10.2005 in den Bundesrat den Gesetzesantrag eingebracht, die Übergangsregelung in § 25 ArbZG, wonach tarifrechtliche Vereinbarungen zur Überschreitung der Höchstarbeitszeiten nur noch bis zum 31.12.2005 gelten dürfen, um zwei Jahre zu verlängern. Der Bundesrat hat dem für ein Jahr zugestimmt. Nachdem den Ländern und Kommunen schon zwei Jahre Zeit gegeben worden ist, das europäische Recht umzusetzen und Bereitschaftsdienst in vollem Umfang als Arbeitszeit anzuerkennen, haben die Ärztinnen und Ärzte in Baden-Württemberg keinerlei Verständnis für diesen weiteren Aufschub. Die Beibehaltung überlanger Arbeitszeiten stellt nachweislich ein hohes Risiko für die Versorgung der Patientinnen und Patienten im Krankenhaus dar.
letzte Änderung am 28.11.2005