Europäische Arbeitszeitrichtlinie nicht verschlechtern (27.11.2004)

Die geltende Europäische Arbeitszeitrichtlinie wertet Bereitschaftsdienst als Arbeitszeit. Daran besteht seit den Urteilen des Europäischen Gerichtshofs in Sachen Simap und Jäger kein Zweifel mehr. Die Europäische Kommission will, dass die Richtlinie geändert wird und künftig nur die aktive Bereitschaftsdienstzeit als Arbeitszeit gilt. 

Die Vertreterversammlung der Landesärztekammer Baden-Württemberg appelliert an die europäischen Institutionen, die Europäische Arbeitszeitrichtlinie nicht aufzuweichen. Es wäre ein Fehler, wenn dem Vorschlag der Europäischen Kommission gefolgt würde, beim Bereitschaftsdienst nur die aktive Zeit als Arbeitszeit zu rechnen. Es kann nicht hingenommen werden, den Arbeitsschutz aus rein finanziellen Erwägungen zu opfern. Arbeitsschutz im Krankenhaus ist nicht nur Schutz für die Beschäftigten, sondern auch Schutz für die dort behandelten Patientinnen und Patienten. Alle wissenschaftlichen Untersuchungen beweisen, dass es gerechtfertigt ist, den Bereitschaftsdienst insgesamt als Arbeit anzusehen und nicht nur die tatsächlichen Arbeitseinsätze zu erfassen. Europa darf in Sachen Arbeitsschutz nicht den Rückwärtsgang einlegen.

letzte Änderung am 27.11.2004

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