Arzneimittelversorgung (27.11.2004)

Die Vertreterversammlung der Landesärztekammer Baden-Württemberg erneuert ihre Resolution zur Medikamentenverordnung: „Wer indikationsgerecht in adäquater Dosierung wirksame Medikamente verordnet, darf dafür nicht bestraft werden“.

Begründung: 

Deutscher Ärztetag, Vertreterversammlung der KBV und Landesärztekammer BW haben in der Vergangenheit gleichlautende Resolutionen zur Medikamentenversorgung verabschiedet:

Das GMG hat mit Beginn 2004 die Verordnungsfähigkeit von „nichtverschreibungspflichtigen Medikamenten“ von der Erstattung der GKV ausgenommen. 

Das Kriterium der Verschreibungspflicht beschreibt jedoch nur Nebenwirkungen sowie die Neuigkeit bei Markteinführung. Oben genannte Kriterien der Resolution sind nicht berührt.

Es steht zu befürchten, dass zukünftig Prüfungen und Regresse in ungeahntem Ausmaß bevorstehen, ohne medizinisch sinnvollen Hintergrund.

letzte Änderung am 27.11.2004

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