Kriterienkatalog zur medizinischen Begutachtung ausreisepflichtiger Flüchtlinge (09.07.2005)

Bezugnehmend auf den Entschließungsantrag des Vorstands der Bundesärztekammer anlässlich des 108. Deutschen Ärztetag bzw. Beschluss des Deutschen Ärztetages zur Anwendung eines einheitlichen Kriterienkatalogs bei der medizinischen Begutachtung ausreisepflichtiger Flüchtlinge beschließt die Vertreterversammlung der Landesärztekammer Baden-Württemberg:

  1. Alle mit dieser Problematik befassten Ärztinnen und Ärzte in Baden-Württemberg haben ihre Gutachten nur noch gemäß dem Kriterienkatalog zu erstellen, der von einer Arbeitsgruppe der Bundesärztekammer erarbeitet wurde.
  2. Die Vertreterversammlung missbilligt ausdrücklich die Erstellung von ärztlichen Gutachten, wenn dabei nicht die genannten Kriterien angewendet werden und beauftragt den Vorstand zu prüfen, ob die genannten Kriterien nicht berufsrechtlichen Richtliniencharakter haben sollen.
  3. Die Vertreterversammlung ersucht den Innenminister des Landes Baden-Württemberg, die Anwendung dieses Kriterienkatalogs den Kreis- und Bezirksstellen sowie Gesundheitsämtern verpflichtend vorzugeben.

Der Vorstand wird beauftragt, in dieser Angelegenheit eine Pressekonferenz durchzuführen.

Begründung:
Die genannten Kriterien bringen die Ergebnisse des aktuellen wissenschaftlichen Diskurses in die alltägliche Begutachtungspraxis ein. Trotzdem konnte sich die letzte Innenministerkonferenz nicht darauf einigen, die von der Bundesärztekammer vorgelegten Begutachtungsrichtlinien in allen Bundesländern anzuwenden. Auch das Land Baden-Württemberg konnte sich hierzu bisher nicht entschließen. Es ist ein Fall bekannt, bei dem verwaltungsgerichtlich gerügt wurde, dass bei der Begutachtung eines ausreisepflichtigen Flüchtlings der psychiatrische Gutachter aktuelle Begutachtungsstandards nicht berücksichtigt hatte.

letzte Änderung am 09.07.2005

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