Ablehnung der Gewerbesteuer für Ärzte (05.07.2003)
Die Vertreterversammlung der Landesärztekammer Baden-Württemberg lehnt die Erhebung der Gewerbesteuer/Kommunalsteuer oder andere Ersatzsteuern für Ärzte ab.
Begründung:
Unabhängig von einer zu erwartenden finanziellen Mehrbelastung beinhaltet die Definition der freiberuflichen ärztlichen Tätigkeit als Gewerbe tiefgreifende Änderungen der ärztlichen Berufsausübung und des ärztlichen Selbstverständnisses.
letzte Änderung am 05.07.2003