Herausnahme von nicht verschreibungspflichtigen Präparaten aus demLeistungskatalog der GKV (02.07.2004)

Die Vertreterversammlung der Landesärztekammer Baden-Württemberg lehnt die generelle Herausnahme von nicht verschreibungspflichtigen Präparaten ("OTC"-Regelung) aus dem Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung ab.

Die Entscheidungsträger in der Selbstverwaltung fordern die Vertreterversammlung auf, die seit 1. April 2004 geltende Ausnahmeliste zeitnah zu überprüfen und zu korrigieren.

Begründung:

Unter die OTC-Regelung, die ab dem Alter von zwölf Jahren gilt, fallen unter anderem Präparate zur Behandlung von Allergien, Hauterkrankungen und auch Epilepsien. Es handelt sich um eine Vollkostenbelastung durch den Erkrankten ohne Armuts- oder Zumutbarkeitsgrenze (Einprozent- bzw. Zweiprozent-Regelung). Dies führt zur zusätzlichen Belastung von Familien mit mehreren Kindern und Jugendlichen in der Größenordnung von bis zu mehreren Hundert Euro pro Jahr.

Die Empfehlung mancher Politiker, auf verschreibungspflichtige Medikamente auszuweichen, kann nicht ernsthaft erwogen werden.

letzte Änderung am 02.07.2004

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