Tarifliche Personalkostensteigerungen sind von den Krankenkassen zusätzlich zum Budget zu finanzieren (22.07.2006)
Die Vertreterversammlung der Landesärztekammer Baden-Württemberg fordert die Landes- und Bundesregierung auf sicherzustellen, dass die tariflichen Personalkostensteigerungen in den Krankenhäusern von den Krankenkassen zusätzlich zum Budget zu finanzieren sind. Eine Finanzierung nur im Rahmen des sonstigen Budgets führt dazu, dass berechtigte Forderungen der Ärzte von den Krankenhausträgern bzw. ihren Verbänden abgelehnt werden, weil die zusätzlichen Kosten ansonsten durch Einsparungen an anderen Stellen refinanziert werden müssen. Dies gefährdet die Qualität der medizinischen Versorgung.
letzte Änderung am 22.07.2006