Angemessene Vergütung für die Mitwirkung von Vertragsärzten und Nicht-Vertragsärzten im Rettungsdienst (26.11.2005)

Die Vertreterversammlung der Landesärztekammer Baden-Württemberg fordert die baden-württembergischen Kostenträger auf, die 2. Änderungs-Vereinbarung ab 01.01.2004 zur Anlage 2 (Vergütung der Mitwirkung von Vertragsärzten und Nichtvertragsärzten) der Rahmenvereinbarung nach § 10 Rettungsdienstgesetz (RDG) zu unterschreiben.

Die von der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg und der Landesärztekammer Baden-Württemberg vorgeschlagene Erhöhung soll die seit mehr als 12 Jahre nahezu unveränderte Vergütung für die notärztliche Tätigkeit ablösen.

Nur durch den Einsatz von Vertragsärzten und Nichtvertragsärzten kann vielerorts die gesetzlich vorgeschriebene Hilfsfrist überhaupt noch eingehalten werden.

Begründung:
Die fast 3 Jahre laufenden Vertragsverhandlungen zur 1. Änderungs-Vereinbarung ab 01.01.2002 (unterzeichnet Mitte 2004) erbrachten - neben der Umstellung auf EURO - lediglich eine Erhöhung von 1,84 % der 1993 vereinbarten Vergütung, was nicht einmal den Inflationsausgleich für ein Jahr darstellt. Die für weitere Verhandlungen "vertagte" Erhöhung entsprechend den von der Kassenärztlichen Vereinigung und Landesärztekammer Baden-Württemberg gemeinsam vertretenen Vorschläge wird seither (seit 1,5 Jahren) trotz wiederholter Nachfragen und Interventionen auch beim Ministerium für Arbeit und Soziales Baden-Württemberg durch "Nichtbeachtung der Kostenträger gewürdigt".

letzte Änderung am 26.11.2005

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