Finanzierung der ambulanten Gesundheitsversorgung (18.07.2009)
Die Vertreterversammlung der Landesärztekammer Baden-Württemberg fordert die Bundesregierung auf, zu ihrer Zusage zu stehen und für die ambulante Versorgung in Baden-Württemberg in 2009 zusätzliche Mittel in der GKV zur Verfügung zu stellen, damit die Stützung aller Praxen, die hohe Verluste erleiden werden, auf mindestens 95 % des Vorjahresumsatzes rechtssicher erfolgen kann.
Begründung:
Nach Jahren der Budgetierung, des Rückgangs des Anteils für die ambulante Versorgung an den Ausgaben der GKV sehen sich nun 19.000 niedergelassene Ärzte im Land Baden-Württemberg schon durch die jüngste
"4. Abschlagszahlung" mit einem existenzbedrohenden Umsatzrückgang konfrontiert.
Die KVBW hofft, das Minus von "nur" 5% garantieren zu können, vorerst für 2009. Danach wird nach gültiger Gesetzeslage definitiv die ambulante Versorgung in Baden-Württemberg ausgehungert und demontiert.
In Zeiten der Finanzkrise werden mit Steuergeldern Arbeitsplätze in insolventen Betrieben gesichert. Gleichzeitig wird von der Politik bewusst in Kauf genommen, dass in über 10.000 mittelständischen Betrieben Arbeitsplätze und Ausbildungsplätze, die Existenzgrundlage von weit über 100.000 Ärzten und Mitarbeitern in den Praxen samt deren Familien, in Frage gestellt wird.
letzte Änderung am 20.07.2009